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Campingsaison 2018 verzeichnete sattes Plus

Rund 34,5 Millionen Übernachtungen aus dem In- und Ausland – und damit das fünfte Rekordjahr in Folge – verzeichnete die deutsche Campingwirtschaft im Jahr 2018 nach den Zahlen des Statistischen Bundesamtes. Laut der amtlichen Statistik kann ein Plus bei den Übernachtungen von 11,3 % gegenüber dem bisherigen Spitzenjahr 2017 ausgewiesen werden. Von 2008 bis 2018 konnte nunmehr ein Gesamtwachstum von 50 % erreicht werden, in dieser Zeitspanne stieg die Zahl der Übernachtungen von 23 Mio. auf jetzt 34,5 Mio. an.
Im bundesweiten Vergleich ist Bayern Campingland Nr. 1. In Bayern konnten bei einem Plus von 9,9 % fast 6,2 Millionen Übernachtungen auf den hiesigen Campingplätzen gezählt werden. Hinter Bayern folgen Mecklenburg-Vorpommern (5 Mio. Ü.), Niedersachsen (4,9 Mio. Ü.) und Baden-Württemberg (4,6 Mio. Ü.). Positiv gestaltete sich das Campingjahr deutschlandweit in allen Bundesländern: Jedes Bundesland konnte im Jahr 2018 Zuwächse sowohl bei den Ankünften als auch bei den Übernachtungen auf den hiesigen Campingplätzen gegenüber dem Vorjahr erzielen.
Starker Binnenmarkt: 86,1 % der Übernachtungen wurden von deutschen Campingurlaubern generiert, bei Zuwächsen von 11,2 % gegenüber dem Vorjahr. Mit dem Blick auf die ausländischen Gäste bleibt ein weiterer Rekord festzuhalten: 4,7 Mio. Übernachtungen ausländischer Campingurlauber auf deutschen Campingplätzen, dies bedeutet ein Zuwachs von 12,1 % und einen historischen Spitzenwert. Die meisten ausländischen Campingübernachtungen fallen auf Camper aus den Niederlanden, diese generieren rund die Hälfte der ausländischen Übernachtungen. Nach den Niederlanden sind die Schweiz (14,9 %), Dänemark (5,9 %) und Belgien (5,4 %) als bedeutendste ausländische Quellmärkte zu benennen.
Dr. Gunter Riechey, Präsident des Bundesverbandes der Campingwirtschaft in Deutschland e. V., freut sich über die positive Gesamtbilanz des vergangenen Camping-Jahres. Dennoch weist er darauf hin, dass man sich nicht auf den Erfolgen der letzten Jahre ausruhen dürfe. „Camping bedeutet als besonders naturnahe Urlaubsform Innovation und Erlebnis. Die Campingplätze in Deutschland dürfen nicht aufhören sich weiterzuentwickeln und sich an neuen Urlaubstrends zu orientieren und Themen wie zum Beispiel der Digitalisierung offen gegenüberzustehen. Auch moderne und außergewöhnliche Übernachtungsangebote, wie z.B. Mobilheime als Mietunterkünfte, könnten dabei zukünftig den entscheidenden Unterschied zwischen Erfolg und Misserfolg ausmachen.“ Hier beklagt allerdings die Branche in vielen Bundesländern noch gesetzgeberische Defizite. Zur Behebung dieser Defizite hat der Verband eine eigene Musterverordnung für Camping- und Wochenendplätze erarbeitet, diese ist im Onlineshop unter www.bvcd.de abrufbar.
Quelle: Statistisches Bundesamt, Monatserhebung im Tourismus — Dezember 2018
Foto: Archivfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO.de

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Mindestlohn steigt auf 9,35 Euro

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro je Stunde. Anlässlich der laufenden Debatte zur Höhe des Mindestlohns sagte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell am Mittwoch in Berlin:
„Die Mindestlohnkommission berät in diesem Jahr über die nächste Erhöhung. Die Gewerkschaften wollen einen armutsfesten Mindestlohn, der zum Leben reicht. Die in der Debatte genannte Richtgröße von 12 Euro entspricht aktuell ca. 60 Prozent des mittleren Einkommens bei Vollzeitbeschäftigung. Da die Arbeitgeber in der Kommission eine Erhöhung hin zu einem armutsfesten Mindestlohn ablehnen, muss die Politik handeln und das Niveau anpassen. Das Mindestlohngesetz wird in diesem Jahr evaluiert, das sollten die politischen Parteien über Fraktionsgrenzen hinweg entsprechend nutzen. Für weitere, künftige Erhöhungen wäre dann wieder die Mindestlohnkommission verantwortlich.
Der Mindestlohn ist aber nur die unterste Haltelinie, unter der kein Lohn in Deutschland gezahlt werden darf. Die Gewerkschaften wollen zuallererst Gute Arbeit und gute Löhne – und die gibt es nur mit Tarifverträgen. Der Staat als größter Auftraggeber kann und sollte mit Tariftreuegesetzen dafür sorgen, dass seine Aufträge ausschließlich an tarifgebundene Unternehmen vergeben werden und Tarifverträge leichter für allgemeinverbindlich erklärt werden können.“
Beim Mindestlohn gebe es laut Körzell immer noch millionenfach Betrügereien auf Arbeitgeberseite. „Das Potential an kriminellen Arbeitgebern ist enorm. Deshalb müssen die Kontrollen – auch zum Schutz der ehrlichen Arbeitgeber – verstärkt werden. Notwendig sind mehr verdachtsunabhängige Stichproben durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS). Die Beschäftigten sollten ihre Arbeitszeiten dokumentieren und Verstöße bei der FKS melden. Dafür braucht die beim Zoll angesiedelte Behörde (FKS) aber deutlich mehr Personal. Der geplante Stellenaufwuchs muss schnell realisiert werden.“
Hintergrund:
Die Mindestlohnkommission besteht aus sieben stimmberechtigten Mitgliedern: dem Vorsitzenden der Kommission und je drei Vertreter*Innen der Gewerkschaften und der Arbeitgeber, sowie aus zwei nicht stimmberechtigten wissenschaftlichen Mitgliedern. Laut Mindestlohngesetz wird der gesetzliche Mindestlohn alle zwei Jahre neu festgelegt. Im Juni 2018 hatte die Kommission empfohlen, den gesetzlichen Mindestlohn in zwei Schritten zu erhöhen. 2019 galten 9,19 Euro, seit 1. Januar dieses Jahres 9,35 Euro Mindestlohn. Die Mindestlohnkommission wird Mitte 2020 eine Empfehlung für die weitere Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns ab 1.1.2021 aussprechen. Sofern die Bundesregierung dieser Empfehlung zustimmt und sie per entsprechender Verordnung umsetzt, wird diese Empfehlung dann der neue gesetzliche Mindestlohn ab 2021.
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Familienleistungen Das ändert sich 2020

Zum 1. Januar 2020 treten Änderungen beim Kinderzuschlag, beim Unterhaltsvorschuss und bei den Kinderfreibeträgen in Kraft. Von den Verbesserungen profitieren insbesondere Familien mit kleinen Einkommen.
Für viele Mütter, Väter und ihre Kinder verbessern sich zum Jahreswechsel Leistungen vom Staat. Vor allem Familien mit kleinen Einkommen und Alleinerziehende, die etwas mehr Unterstützung brauchen, profitieren. Eine Übersicht.
Unterhaltsvorschuss
Alleinerziehende, die vom anderen Elternteil keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt für ihr Kind erhalten, können Unterhaltsvorschuss beantragen. So hilft die Leistung Alleinerziehenden, die finanzielle Lebensgrundlage ihrer Kinder zu sichern. Die Sätze werden zum 1. Januar 2020 erhöht.
- Für Kinder bis fünf Jahren steigt der Unterhaltsvorschuss um 15 Euro auf bis zu 165 Euro.
- Für Kinder zwischen sechs und elf Jahren beträgt der Unterhaltsvorschuss künftig bis zu 220 Euro. Das ist ein Plus von 18 Euro.
- Für Kinder von zwölf bis einschließlich 17 Jahren liegt der Unterhaltsvorschuss im neuen Jahr bei bis zu 293 Euro, statt wie bisher bei bis zu 272 Euro.
Kinderzuschlag
Zum 1. Januar entfallen beim Kinderzuschlag die oberen Einkommensgrenzen. Dadurch können auch Familien mit etwas höheren Einkommen Kinderzuschlag beziehen. Das Einkommen der Eltern, das über den eigenen Bedarf hinausgeht, wird dabei nur noch zu 45 Prozent angerechnet, statt wie bisher zu 50 Prozent. Bereits zum 1. Juli 2019 stieg der Kinderzuschlag von maximal 170 Euro auf bis zu 185 Euro pro Monat und Kind.
Kinderfreibeträge
Zum 1. Januar erhöhen sich außerdem die Kinderfreibeträge. Der Kinderfreibetrag liegt künftig bei 5172 Euro. Der Betrag erhöht sich damit um 192 Euro. Eltern erhalten — je nach Einkommen — entweder Kindergeld oder die Freibeträge für Kinder bei der Einkommensteuer. Dabei prüft das Finanzamt, welche der beiden Leistungen für Eltern günstiger ist.
Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO-Verlag
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