Haus & Garten
NABU gibt Tipps zum Bau von Vogelhäusern

Pressemitteilung: NABU – Archivfoto: Ingo Tonsor@LeserECHO.de
Die ‚Wohnungssuche‘ der heimischen Tierwelt wird oft durch den Menschen erschwert. Alte oder morsche Bäume sowie Brutnischen an Gebäuden oder Hecken fehlen, die den Tieren Schutz bieten könnten“, erklärt Philip Foth, Pressesprecher des NABU Niedersachsen. Neben der Futtersuche müssen viele Vögel stark darum kämpfen, einen sicheren Brutplatz zu finden, da natürliche und vor allem geeignete Plätze oft rar sind. In Folge dessen greifen die Tiere häufig auf vorhandene Nistkästen zurück. Doch nicht nur Vögel, sondern auch andere kleine Säugetiere und Insekten quartieren sich gerne in diesen schützenden Heimen ein.
Auch im Winter können noch Nistkästen angebracht werden, um der heimischen Tierwelt behilflich zu sein, den Winter zu überstehen. Dabei sind einige Dinge zu beachten: Aufgehängt werden sollte der Kasten in zwei bis drei Metern Höhe. Bestmöglich ist die Ausrichtung nach Osten oder Südosten, um später starker Sonneneinstrahlung während der Brutzeit vorzubeugen. Weiterhin sollte das Einflugloch nicht zur Wetterseite zeigen, damit wenig Regen oder Wind in die warme Behausung eindringt. Um den Baum nicht zu beschädigen, kommen rostfreie Aluminiumnägel oder feste Drahtbügel bei der Montage in Betracht. Äußerst wichtig ist, den Nistkasten außer Reichweite von Katzen und Mardern anzubringen, also an Hauswänden, Balkonen und Schuppen.
In der kalten Jahreszeit helfen nicht nur Nistkästen den Tieren beim Überwintern, sondern auch andere natürliche Unterbringungen. Hohle Blütenstängel von Staudenpflanzen zum Beispiel, schützen eine Vielzahl von Insekten wie Wildbienen oder Ohrwürmern. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, im Winter nicht alle natürlichen Behausungen für die Tiere im Garten zu entfernen, sondern abgestorbene Pflanzenteile, Laub oder Holzscheite vorerst an Ort und Stelle zu belassen.
„Um Artenkenntnisse zu vermitteln, stellt die Winterfütterung von Vögeln eine erstklassige Gelegenheit dar. Vor allem mit Kindern ist dies eine schöne Tätigkeit, um ihnen die Natur näher zu bringen“, so Philip Foth.
Wer noch keine Vogelkästen besitzt, kann mit Hilfe der 30-seitigen Bauplansammlung des NABU selbst welche konstruieren und diese danach im eigenen Garten aufhängen. Angefordert werden kann die Broschüre gegen fünf Euro beim NABU Niedersachsen, Kennwort: Nistkasten, Alleestr. 36, 30167 Hannover.

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Haus & Garten
Effektivzins: Das Preisschild der Immobilienfinanzierung

Anbieter von Darlehen zur Immobilienfinanzierung müssen Ihnen einen effektiven Jahreszins angeben. Dieser Effektivzins soll Ihnen helfen, unterschiedliche Kreditangebote miteinander zu vergleichen. Doch das funktioniert nicht immer.
Das Wichtigste in Kürze:
- Wenn Sie eine Immobilie finanzieren, holen Sie vorher am besten mehrere Kreditangebote ein. Damit Sie diese Angebote miteinander vergleichen können, gibt es den effektiven Jahreszins.
- Anbieter sind gesetzlich dazu verpflichtet, mit diesem Zins die Kosten, die im Zusammenhang mit dem Darlehen anfallen, transparent anzugeben.
- Die Marktwächter haben untersucht, ob Anbieter von Immobilienkrediten diese gesetzlichen Vorgaben einheitlich umsetzen. Leider ist dies nicht immer der Fall.
- Der effektive Jahreszins ist noch nicht immer nachvollziehbar, Kosten werden unterschiedlich ausgewiesen und Grundbuchkosten werden teils gar nicht genannt.
Wollen Sie zur Immobilienfinanzierung einen Kredit abschließen, sollten Sie die Darlehen verschiedener Anbieter gegenüberstellen. Lassen Sie sich dabei jedoch nicht von kleinen Monatsraten blenden. Um Kosten, die im Zusammenhang mit dem Darlehen anfallen, zu überblicken, ist einzig der Effektivzins aussagekräftig.
Effektivzins soll Kredite vergleichbar machen
Der effektive Jahreszins zeigt die Gesamtkosten eines Darlehens als jährlichen Prozentsatz des Nettodarlehensbetrags an. Dadurch werden fast alle Kosten des Kredits auf die gesamte Laufzeit umgelegt. Die Kreditinstitute sind zur Angabe des effektiven Jahreszinses gesetzlich verpflichtet.
Anhand dieses Wertes können Sie unterschiedliche Angebote zur Immobilienfinanzierung miteinander vergleichen. Achten Sie unbedingt auf gleiche Laufzeiten, sonst ist der effektive Jahreszins wenig aussagekräftig für einen Vergleich. Einen Kredit mit zehn Jahren Laufzeit und einem effektiven Jahreszins von 2 Prozent können Sie nicht mit einem Kredit mit zwanzig Jahren Laufzeit und einem effektiven Jahreszins von 2 Prozent vergleichen. Beim länger laufenden Kredit zahlen Sie in diesem Beispiel unterm Strich sehr viel mehr an Zinsen.
Probleme bei der Umsetzung: Effektivzins mit Vorsicht genießen
Die Marktwächter haben verschiedene Kreditunterlagen untersucht. Das Ergebnis: Die Effektivzins-Angabe wird noch nicht überall einheitlich umgesetzt:
- Kosten sind nicht überall einheitlich ausgewiesen.
- Einzelne Posten werden teils unterschiedlich benannt.
- Angegebene Kosten beziehen sich teilweise auf unterschiedliche Zeiträume.
- Manchmal fehlen wichtige Angaben sogar komplett (z.B. die Grundbuchkosten bei Angabe der vertraglichen Nebenkosten eines Darlehens).
Das hat zur Folge, dass Kreditangebote nicht immer vergleichbar sind. Die zum Teil unverständlichen Angaben zu Kosten und Entgelten verunsichern zusätzlich.
Planen Sie den Erwerb einer Immobilie, können sich zum Thema Immobilienfinanzierung im Vorfeld bei den Verbraucherzentralen beraten lassen.
Wie berechnet sich der jährliche Effektivzins?
Die so genannte Preisangabenverordnung (PAngV) verpflichtet Anbieter von Immobiliendarlehen zur Angabe des Effektivzinses. Hierin ist auch geregelt, welche Kosten grundsätzlich in die Berechnung des effektiven Jahreszinses einzubeziehen sind. In die Berechnungsformel fließen unter anderem mit ein:
- Vermittlungskosten
- Kosten für die Eröffnung und Führung eines spezifischen Kontos
- Kosten für die Verwendung eines Zahlungsmittels, mit dem Geschäfte auf diesem Konto getätigt und Darlehensbeträge in Anspruch genommen werden können
- Kosten für Zahlungsgeschäfte (wenn für die Gewährung des Darlehens erforderlich)
- Kosten für die Immobilienbewertung (wenn für die Gewährung des Darlehens erforderlich)
- Gerichtskosten für die Eintragung eines Grundpfandrechts als Sicherheit für den Darlehensgeber (ohne Notarkosten)
- Kosten für Lebens- oder Rentenversicherungen (wenn für die Gewährung des Darlehens erforderlich)
- mit dem Darlehen verbundene Abschluss- und Verwaltungskosten
Diese Aufzählung ist nicht abschließend zu verstehen, und nicht jedes Entgelt, das von Anbietern verlangt wird, ist rechtlich auch zulässig. Wie genau die Kosten für den Effektivzins mit einzuberechnen sind, hängt von Ihrem individuellen Vertrag ab.
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