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Cam­ping­sai­son 2018 ver­zeich­ne­te sat­tes Plus

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Rund 34,5 Mil­lio­nen Über­nach­tun­gen aus dem In- und Aus­land – und damit das fünf­te Rekord­jahr in Fol­ge – ver­zeich­ne­te die deut­sche Cam­ping­wirt­schaft im Jahr 2018 nach den Zah­len des Sta­tis­ti­schen Bun­des­am­tes. Laut der amt­li­chen Sta­tis­tik kann ein Plus bei den Über­nach­tun­gen von 11,3 % gegen­über dem bis­he­ri­gen Spit­zen­jahr 2017 aus­ge­wie­sen wer­den. Von 2008 bis 2018 konn­te nun­mehr ein Gesamt­wachs­tum von 50 % erreicht wer­den, in die­ser Zeit­span­ne stieg die Zahl der Über­nach­tun­gen von 23 Mio. auf jetzt 34,5 Mio. an.

Im bun­des­wei­ten Ver­gleich ist Bay­ern Cam­ping­land Nr. 1. In Bay­ern konn­ten bei einem Plus von 9,9 % fast 6,2 Mil­lio­nen Über­nach­tun­gen auf den hie­si­gen Cam­ping­plät­zen gezählt wer­den. Hin­ter Bay­ern fol­gen Meck­len­burg-Vor­pom­mern (5 Mio. Ü.), Nie­der­sach­sen (4,9 Mio. Ü.) und Baden-Würt­tem­berg (4,6 Mio. Ü.). Posi­tiv gestal­te­te sich das Cam­ping­jahr deutsch­land­weit in allen Bun­des­län­dern: Jedes Bun­des­land konn­te im Jahr 2018 Zuwäch­se sowohl bei den Ankünf­ten als auch bei den Über­nach­tun­gen auf den hie­si­gen Cam­ping­plät­zen gegen­über dem Vor­jahr erzielen.

Star­ker Bin­nen­markt: 86,1 % der Über­nach­tun­gen wur­den von deut­schen Cam­ping­ur­lau­bern gene­riert, bei Zuwäch­sen von 11,2 % gegen­über dem Vor­jahr. Mit dem Blick auf die aus­län­di­schen Gäs­te bleibt ein wei­te­rer Rekord fest­zu­hal­ten: 4,7 Mio. Über­nach­tun­gen aus­län­di­scher Cam­ping­ur­lau­ber auf deut­schen Cam­ping­plät­zen, dies bedeu­tet ein Zuwachs von 12,1 % und einen his­to­ri­schen Spit­zen­wert. Die meis­ten aus­län­di­schen Cam­ping­über­nach­tun­gen fal­len auf Cam­per aus den Nie­der­lan­den, die­se gene­rie­ren rund die Hälf­te der aus­län­di­schen Über­nach­tun­gen. Nach den Nie­der­lan­den sind die Schweiz (14,9 %), Däne­mark (5,9 %) und Bel­gi­en (5,4 %) als bedeu­tends­te aus­län­di­sche Quell­märk­te zu benennen.

Dr. Gun­ter Rie­chey, Prä­si­dent des Bun­des­ver­ban­des der Cam­ping­wirt­schaft in Deutsch­land e. V., freut sich über die posi­ti­ve Gesamt­bi­lanz des ver­gan­ge­nen Cam­ping-Jah­res. Den­noch weist er dar­auf hin, dass man sich nicht auf den Erfol­gen der letz­ten Jah­re aus­ru­hen dür­fe. „Cam­ping bedeu­tet als beson­ders natur­na­he Urlaubs­form Inno­va­ti­on und Erleb­nis. Die Cam­ping­plät­ze in Deutsch­land dür­fen nicht auf­hö­ren sich wei­ter­zu­ent­wi­ckeln und sich an neu­en Urlaub­s­trends zu ori­en­tie­ren und The­men wie zum Bei­spiel der Digi­ta­li­sie­rung offen gegen­über­zu­ste­hen. Auch moder­ne und außer­ge­wöhn­li­che Über­nach­tungs­an­ge­bo­te, wie z.B. Mobil­hei­me als Miet­un­ter­künf­te, könn­ten dabei zukünf­tig den ent­schei­den­den Unter­schied zwi­schen Erfolg und Miss­erfolg aus­ma­chen.“ Hier beklagt aller­dings die Bran­che in vie­len Bun­des­län­dern noch gesetz­ge­be­ri­sche Defi­zi­te. Zur Behe­bung die­ser Defi­zi­te hat der Ver­band eine eige­ne Mus­ter­ver­ord­nung für Cam­ping- und Wochen­end­plät­ze erar­bei­tet, die­se ist im Online­shop unter www.bvcd.de abrufbar.

Quel­le: Sta­tis­ti­sches Bun­des­amt, Monats­er­he­bung im Tou­ris­mus — Dezem­ber 2018

Foto: Archiv­fo­to: Ingo Ton­sor @LeserECHO.de

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Min­dest­lohn steigt auf 9,35 Euro

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Der gesetz­li­che Min­dest­lohn steigt zum 1. Janu­ar 2020 auf 9,35 Euro je Stun­de. Anläss­lich der lau­fen­den Debat­te zur Höhe des Min­dest­lohns sag­te DGB-Vor­stands­mit­glied Ste­fan Kör­zell am Mitt­woch in Berlin:

„Die Min­dest­lohn­kom­mis­si­on berät in die­sem Jahr über die nächs­te Erhö­hung. Die Gewerk­schaf­ten wol­len einen armuts­fes­ten Min­dest­lohn, der zum Leben reicht. Die in der Debat­te genann­te Richt­grö­ße von 12 Euro ent­spricht aktu­ell ca. 60 Pro­zent des mitt­le­ren Ein­kom­mens bei Voll­zeit­be­schäf­ti­gung. Da die Arbeit­ge­ber in der Kom­mis­si­on eine Erhö­hung hin zu einem armuts­fes­ten Min­dest­lohn ableh­nen, muss die Poli­tik han­deln und das Niveau anpas­sen. Das Min­dest­lohn­ge­setz wird in die­sem Jahr eva­lu­iert, das soll­ten die poli­ti­schen Par­tei­en über Frak­ti­ons­gren­zen hin­weg ent­spre­chend nut­zen. Für wei­te­re, künf­ti­ge Erhö­hun­gen wäre dann wie­der die Min­dest­lohn­kom­mis­si­on verantwortlich.

Der Min­dest­lohn ist aber nur die unters­te Hal­te­li­nie, unter der kein Lohn in Deutsch­land gezahlt wer­den darf. Die Gewerk­schaf­ten wol­len zual­ler­erst Gute Arbeit und gute Löh­ne – und die gibt es nur mit Tarif­ver­trä­gen. Der Staat als größ­ter Auf­trag­ge­ber kann und soll­te mit Tarif­treue­ge­set­zen dafür sor­gen, dass sei­ne Auf­trä­ge aus­schließ­lich an tarif­ge­bun­de­ne Unter­neh­men ver­ge­ben wer­den und Tarif­ver­trä­ge leich­ter für all­ge­mein­ver­bind­lich erklärt wer­den können.“

Beim Min­dest­lohn gebe es laut Kör­zell immer noch mil­lio­nen­fach Betrü­ge­rei­en auf Arbeit­ge­ber­sei­te. „Das Poten­ti­al an kri­mi­nel­len Arbeit­ge­bern ist enorm. Des­halb müs­sen die Kon­trol­len – auch zum Schutz der ehr­li­chen Arbeit­ge­ber – ver­stärkt wer­den. Not­wen­dig sind mehr ver­dachts­un­ab­hän­gi­ge Stich­pro­ben durch die Finanz­kon­trol­le Schwarz­ar­beit (FKS). Die Beschäf­tig­ten soll­ten ihre Arbeits­zei­ten doku­men­tie­ren und Ver­stö­ße bei der FKS mel­den. Dafür braucht die beim Zoll ange­sie­del­te Behör­de (FKS) aber deut­lich mehr Per­so­nal. Der geplan­te Stel­len­auf­wuchs muss schnell rea­li­siert werden.“

Hin­ter­grund:

Die Min­dest­lohn­kom­mis­si­on besteht aus sie­ben stimm­be­rech­tig­ten Mit­glie­dern: dem Vor­sit­zen­den der Kom­mis­si­on und je drei Vertreter*Innen der Gewerk­schaf­ten und der Arbeit­ge­ber, sowie aus zwei nicht stimm­be­rech­tig­ten wis­sen­schaft­li­chen Mit­glie­dern. Laut Min­dest­lohn­ge­setz wird der gesetz­li­che Min­dest­lohn alle zwei Jah­re neu fest­ge­legt. Im Juni 2018 hat­te die Kom­mis­si­on emp­foh­len, den gesetz­li­chen Min­dest­lohn in zwei Schrit­ten zu erhö­hen. 2019 gal­ten 9,19 Euro, seit 1. Janu­ar die­ses Jah­res 9,35 Euro Min­dest­lohn. Die Min­dest­lohn­kom­mis­si­on wird Mit­te 2020 eine Emp­feh­lung für die wei­te­re Erhö­hung des gesetz­li­chen Min­dest­lohns ab 1.1.2021 aus­spre­chen. Sofern die Bun­des­re­gie­rung die­ser Emp­feh­lung zustimmt und sie per ent­spre­chen­der Ver­ord­nung umsetzt, wird die­se Emp­feh­lung dann der neue gesetz­li­che Min­dest­lohn ab 2021.


Stel­len­an­zei­ge:

Blog­ger und Anzei­gen­be­ra­ter gesucht (m/w/d).

Der Lese­r­ECHO-Ver­lag sucht bun­des­weit medi­en­po­li­tisch inter­es­sier­te Per­so­nen, die an dem Medi­en­pro­jekt Cross­me­dia 3.0″ mit­wir­ken möchten.

Neben inter­es­san­ten Ver­dienst­mög­lich­kei­ten war­ten noch zahl­rei­che Vor­zü­ge auf Sie. Ein­stiegs- und För­der­pro­gram­me ( müs­sen nicht zurück­ge­zahlt wer­den ), kos­ten­lo­se Schu­lun­gen, Akkre­di­tie­rung zu zahl­rei­chen Ver­an­stal­tun­gen ( Pres­se­aus­weis wird zur Ver­fü­gung gestellt ). Son­der­ra­bat­te auf Dienst­wa­gen und Smart­phones sind eben­falls für Medi­en­be­ra­ter selbstverständlich. 

Der Lese­r­ECHO-Ver­lag arbei­tet auch Quer­ein­stei­ger ein. Ob haupt- oder neben­be­ruf­lich – wir pla­nen mit Ihnen zusam­men Ihre per­sön­li­che Medi­en­kar­rie­re. In unse­rem Ver­lag arbei­ten wir auch mit vie­len Kom­mu­nal­po­li­ti­kern zusam­men, die sich als Bin­de­glied zwi­schen Amt und Bevöl­ke­rung sehen. Über ein eige­nes Stadt­/­Stadt­teil- oder Gemein­de­por­tal kön­nen Sie Ihre Mit­bür­ge­rin­nen und Mit­bür­ger über wich­ti­ge regio­na­le und über­re­gio­na­le The­men  infor­mie­ren. Spe­zi­ell für Kom­mu­nal­po­li­ti­ker hat der Lese­r­ECHO-Ver­lag spe­zi­el­le Schu­lun­gen aufgelegt.

Über uns

Das Lese­r­ECHO erscheint monat­lich zum Monats­en­de im hal­ben Ber­li­ner For­mat. Mit Ver­an­stal­tungs­tipps, Koch­re­zep­ten, Kin­der­sei­ten, Kreuz­wort­rät­seln, Bil­der­such­spie­len, Horo­sko­pen und einer regio­na­len- und über­re­gio­na­len Bericht­erstat­tung  berei­chert das Lese­r­ECHO die Medi­en­land­schaft. Tages­ak­tu­el­le Mel­dun­gen erschei­nen in unse­ren Stadt- und Gemeindeportalen.

Das Lese­r­ECHO Lizenz­sys­tem bie­tet Blog­gern, Anzei­gen­be­ra­tern sowie Quer­ein­stei­gern einen schnel­len und kos­ten­güns­ti­gen Ein­stieg in die Medi­en­welt. Ob Print- oder Online-Medi­en, der Lese­r­ECHO-Ver­lag bie­tet sei­nen Lizenz­neh­mern ein schlüs­sel­fer­ti­ges Kon­zept. Von der gestal­te­ten Wer­be­mail bis hin zum fer­ti­gen Stadtportal.

Part­ner des Lese­r­ECHO-Ver­la­ges kön­nen eine Viel­zahl von Modu­len nut­zen. Ver­schie­de­ne Online- oder Print­me­di­en sowie das lang­jäh­rig erwor­be­ne know-how sowie  ste­hen Part­nern des Lese­r­ECHO-Ver­la­ges unein­ge­schränkt zur Verfügung.

Ler­nen Sie mit uns die Medi­en­welt neu ken­nen. Ger­ne bera­ten wir Sie in einem per­sön­li­chen Gespräch über die guten Ver­dienst­mög­lich­kei­ten und den unzäh­li­gen Karrierechancen.

Über Sie

Sie sind in Ihrer Stadt oder in Ihrem  Land­kreis gut ver­netzt und ver­fü­gen über eine hohe Moti­va­ti­on etwas zu bewe­gen, sind zuver­läs­sig und haben Ver­kaufs­ge­schick. Sie haben ein gutes Aus­drucks­ver­mö­gen in Wort und Schrift.

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Fami­li­en­leis­tun­gen Das ändert sich 2020

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Zum 1. Janu­ar 2020 tre­ten Ände­run­gen beim Kin­der­zu­schlag, beim Unter­halts­vor­schuss und bei den Kin­der­frei­be­trä­gen in Kraft. Von den Ver­bes­se­run­gen pro­fi­tie­ren ins­be­son­de­re Fami­li­en mit klei­nen Einkommen.

Für vie­le Müt­ter, Väter und ihre Kin­der ver­bes­sern sich zum Jah­res­wech­sel Leis­tun­gen vom Staat. Vor allem Fami­li­en mit klei­nen Ein­kom­men und Allein­er­zie­hen­de, die etwas mehr Unter­stüt­zung brau­chen, pro­fi­tie­ren. Eine Übersicht.

Allein­er­zie­hen­de, die vom ande­ren Eltern­teil kei­nen oder nicht regel­mä­ßig Unter­halt für ihr Kind erhal­ten, kön­nen Unter­halts­vor­schuss bean­tra­gen. So hilft die Leis­tung Allein­er­zie­hen­den, die finan­zi­el­le Lebens­grund­la­ge ihrer Kin­der zu sichern. Die Sät­ze wer­den zum 1. Janu­ar 2020 erhöht.

  • Für Kin­der bis fünf Jah­ren steigt der Unter­halts­vor­schuss um 15 Euro auf bis zu 165 Euro.
  • Für Kin­der zwi­schen sechs und elf Jah­ren beträgt der Unter­halts­vor­schuss künf­tig bis zu 220 Euro. Das ist ein Plus von 18 Euro.
  • Für Kin­der von zwölf bis ein­schließ­lich 17 Jah­ren liegt der Unter­halts­vor­schuss im neu­en Jahr bei bis zu 293 Euro, statt wie bis­her bei bis zu 272 Euro.

Zum 1. Janu­ar ent­fal­len beim Kin­der­zu­schlag die obe­ren Ein­kom­mens­gren­zen. Dadurch kön­nen auch Fami­li­en mit etwas höhe­ren Ein­kom­men Kin­der­zu­schlag bezie­hen. Das Ein­kom­men der Eltern, das über den eige­nen Bedarf hin­aus­geht, wird dabei nur noch zu 45 Pro­zent ange­rech­net, statt wie bis­her zu 50 Pro­zent. Bereits zum 1. Juli 2019 stieg der Kin­der­zu­schlag von maxi­mal 170 Euro auf bis zu 185 Euro pro Monat und Kind.

Zum 1. Janu­ar erhö­hen sich außer­dem die Kin­der­frei­be­trä­ge. Der Kin­der­frei­be­trag liegt künf­tig bei 5172 Euro. Der Betrag erhöht sich damit um 192 Euro. Eltern erhal­ten — je nach Ein­kom­men — ent­we­der Kin­der­geld oder die Frei­be­trä­ge für Kin­der bei der Ein­kom­men­steu­er. Dabei prüft das Finanz­amt, wel­che der bei­den Leis­tun­gen für Eltern güns­ti­ger ist.

Foto: Ingo Ton­sor @LeserECHO-Verlag


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