Allgemein
Bundestag beschließt Terminservice- und Versorgungsgesetz

Versorgung wird besser, schneller und digitalerBerlin, März 2019
Patientinnen und Patienten sollen schneller Arzt-Termine bekommen. Das ist Ziel des Gesetzes „für schnellere Termine und bessere Versorgung“ (Terminservice- und Versorgungsgesetz, TSVG).
Das Gesetz soll voraussichtlich im Mai 2019 in Kraft treten und ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Unser Gesundheitswesen braucht ein Update. Patientinnen und Patienten sollen schneller Arzttermine bekommen. Sie haben auch auf dem Land Anspruch auf eine gute medizinische Versorgung. Und sie verlangen zu Recht, dass wir ihnen mit digitalen Lösungen den Alltag erleichtern. In einem lebenswichtigen Bereich wie der Gesundheitsversorgung muss der Staat funktionieren. Da besser zu werden, ist das Ziel unseres Gesetzes.“
Kern des Gesetzes ist der Ausbau der Terminservicestellen. Sie sollen zentrale Anlaufstellen für Patientinnen und Patienten werden und 24 Stunden an 7 Tagen pro Woche erreichbar sein. Parallel dazu wird das Mindestsprechstundenangebot der Vertragsärzte erhöht. In unterversorgten Gebieten müssen die Kassenärztlichen Vereinigungen künftig eigene Praxen eröffnen oder Versorgungsalternativen anbieten.
Außerdem wird der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung um zusätzliche Angebote erweitert und die Krankenkassen werden verpflichtet, für ihre Versicherten spätestens ab 2021 elektronische Patientenakten anzubieten.
Zu den Regelungen im Einzelnen:
Patienten sollen schneller Termine bekommen
Terminservicestellen werden bis zum 1.1.2020 zu Servicestellen für ambulante Versorgung und Notfälle weiterentwickelt:
- Auch Terminvermittlung zu Haus- und Kinderärzten und Unterstützung bei der Suche nach dauerhaft versorgenden Haus‑, Kinder- und Jugendärzten;
- 4‑Wochenfrist gilt auch für die Vermittlung termingebundener Kindervorsorgeuntersuchungen (U‑Untersuchungen);
- Über bundesweit einheitliche Notdienstnummer (116117) 24 Stunden täglich an sieben Tagen pro Woche (24/7) erreichbar;
- In Akutfällen werden Patienten auch während der Sprechstundenzeiten an Arztpraxen oder Notfallambulanzen oder auch an Krankenhäuser vermittelt;
- Wartezeit auf eine psychotherapeutische Akutbehandlung darf maximal nur 2 Wochen betragen;
- Online-Angebot zu Terminservicestellen (damit Termine nicht nur telefonisch, sondern auch online oder per App vereinbart werden können);
- Die Kassenärztliche Bundesvereinigung regelt Näheres zur einheitlichen Umsetzung durch die Kassenärztlichen Vereinigungen.
Ärzte sollen künftig mehr Sprechstunden anbieten
Das Mindestsprechstundenangebot der niedergelassenen Ärzte wird verbindlich erweitert:
- Mindestens 25 Stunden pro Woche (Hausbesuchszeiten werden angerechnet);
- Die Kassenärztlichen Vereinigungen informieren im Internet über die Sprechstundenzeiten der Vertragsärzte;
- Facharztgruppen der grundversorgenden und wohnortnahen Versorgung (z.B.konservativ tätige Augenärzte, Frauenärzte, HNO-Ärzte) müssen mindestens 5 Stunden pro Woche als offene Sprechstunde anbieten (ohne vorherige Terminvereinbarung); Bundesmantelvertragspartner vereinbaren zeitnah Einzelheiten;
- Die Kassenärztlichen Vereinigungen überprüfen die Einhaltung der Versorgungsaufträge einschließlich der Mindestsprechstunden künftig bundeseinheitlich.
Ärzte werden für Zusatzangebote besser vergütet
Extrabudgetäre Vergütung, Zuschläge, Entbudgetierung oder bessere Förderung für:
- Erfolgreiche Vermittlung eines dringenden Facharzttermins durch einen Hausarzt (Zuschlag von mindestens 10 Euro);
- (Akut-)Leistungen für Patienten, die von der Terminservicestelle vermittelt werden (extrabudgetäre Vergütung aller Leistungen im Behandlungsfall und im Quartal sowie zusätzlich nach Wartezeit auf die Behandlung gestaffelte Zuschläge);
- Leistungen für neue Patienten in der Praxis (extrabudgetäre Vergütung aller Leistungen im Behandlungsfall und im Quartal);
- Leistungen, die in den offenen Sprechstundenzeiten erbracht werden (extrabudgetäre Vergütung aller Leistungen im Behandlungsfall und im Quartal);
- Leistungen für übernommene Patienten nach Terminvermittlung durch einen Hausarzt (extrabudgetäre Vergütung aller Leistungen im Behandlungsfall und im Quartal)
Ärztliche Versorgung auf dem Land wird verbessert
- Obligatorische regionale Zuschläge für Ärzte auf dem Land;
- Strukturfonds der KVen werden verpflichtend und auf bis zu 0,2 Prozent der Gesamtvergütung verdoppelt; Verwendungszwecke erweitert (z.B. auch für Investitionskosten bei Praxisübernahmen, etc.);
- KVen werden verpflichtet, in unterversorgten Gebieten eigene Praxen (Eigeneinrichtungen) oder mobile und telemedizinische Versorgungs-Alternativen anzubieten, wenn es zu wenig Ärzte gibt;
- Länder können bestimmen, ob bestehende Zulassungssperren für die Niederlassung in ländlichen oder strukturschwachen Gebieten ggf. entfallen können.
Mehr Leistungen und bessere Versorgung
- Ausschreibungen für Hilfsmittel (z.B. Windeln und Gehhilfen) werden abgeschafft. Dadurch wird sichergestellt, dass es bei der Versorgung mit Hilfsmitteln keine Abstriche bei der Qualität gibt.
- Bei den Heilmittelerbringern werden die Preise für die Leistungen der Therapeuten bundesweit auf dem höchsten Niveau angeglichen. Die Honorarentwicklung wird von der Grundlohnsumme abgekoppelt und ermöglicht stärkere Honorarsteigerungen als bisher. Außerdem soll es bundesweit einheitliche Verträge geben, die Zugangsbedingungen der Therapeuten zur Versorgung werden verbessert und die Therapeuten können unabhängiger über die Behandlung der Patienten entscheiden (sog. „Blankoverordnung“).
- Für junge Erwachsene, die an Krebs erkrankt sind, werden die Kosten von Kryokonservierung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Durch die Konservierung von Keimzellgewebe, Ei- und Samenzellen kann diese Patientengruppe auch nach einer Krebsbehandlung noch Kinder bekommen.
- Arzneimittel zur Vorbeugung einer Infektion mit dem HI-Virus („Präexpositionsprophylaxe, PrEP“) werden für Menschen mit erhöhtem Ansteckungsrisiko von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
- Die Versorgung mit Impfstoffen wird verbessert. Die Möglichkeit für Exklusivverträge mit einzelnen Herstellern über saisonale Grippeimpfstoffe entfällt und die Apothekenvergütung für diese Impfstoffe wird neu geregelt.
- Reine Betreuungsdienste (wie Haushaltshilfe, Gespräche führen, gedächtnisfördernde Beschäftigung, Spaziergänge, etc.) werden für die Leistungserbringung von Sachleistungen in der ambulanten Pflege zugelassen. Damit verbessert sich die Pflege zu Hause, weil mehr Berufsgruppen zur Versorgung zur Verfügung stehen.
- Die Versorgung mit Hebammen wird verbessert. Dem GKV-Spitzenverband wird die Aufgabe übertragen, Versicherten im Internet (und per App) ein Suchverzeichnis zu Kontaktdaten und dem Leistungsspektrum von Hebammen anzubieten. Ehemaligen Hebammen und Entbindungspflegern wird der Wiedereinstieg in ihren Beruf erleichtert. Krankenhäuser erhalten Unterstützung, um ihren Hebammen eine geeignete Kinder-Betreuung anzubieten.
- Die Festzuschüsse für Zahnersatz werden ab dem 01.10.2020 von 50 auf 60 Prozent der Kosten für die Regelversorgung erhöht. Dadurch werden die Versicherten, die auf eine Versorgung mit Zahnersatz angewiesen sind, finanziell entlastet.
Mehr Digitalisierung in der Versorgung
- Patientinnen und Patienten wollen einfach, sicher und schnell auf ihre Behandlungsdaten zugreifen können. Dafür muss die elektronische PatientenakteAlltag werden. Sie verbessert auch die medizinische Versorgung. Deshalb verpflichten wir die Krankenkassen, bis spätestens 2021 ihren Versicherten solche Akten anzubieten. Wer möchte, soll auch ohne den Einsatz der elektronischen Gesundheitskarte mit Smartphone oder Tablet auf medizinische Daten zugreifen können.
- Im Krankheitsfall ist den meisten Versicherten der „Gelbe Schein“ seit vielen Jahren ein Begriff. Diese Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen sollen ab 2021 von den behandelnden Ärzten an die Krankenassen nur noch digital übermittelt werden.
- Apps können vor allem chronisch Kranken helfen, ihren Patientenalltag zu organisieren. Deshalb erlauben wir den Krankenkassen, in den strukturierten Behandlungsprogrammen für chronisch Kranke (DMP) digitale Anwendungen zu nutzen.
Entscheidungen der Selbstverwaltung werden beschleunigt
- Entscheidungsprozesse in der Gesellschaft für Telematik (Gematik) werden effektiver gestaltet, damit die Einführung weiterer Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte und der Telematikinfrastruktur zügig umgesetzt wird. Das Bundesministerium für Gesundheit übernimmt 51 Prozent der Geschäftsanteile der Gematik.
- Die Bedarfsplanungs-Richtlinie soll durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G‑BA) zügig angepasst werden. Hierzu wird die Frist für die Überprüfung durch den G‑BA auf den 1. Juli 2019 festgesetzt. Darüber hinaus werden die Kompetenzen des G‑BA weiterentwickelt, damit die vorhandenen Versorgungsbedarfe noch besser abgebildet werden können.
- Vereinfachte Verfahren beim G‑BA zur Erprobung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden: Herstellern von Medizinprodukten wird die Möglichkeit eröffnet, die wissenschaftliche Begleitung und Auswertung einer Erprobung selbst in Auftrag zu geben. Entscheiden Sie sich dagegen oder lassen sie die vom G‑BA gesetzte Frist verstreichen, vergibt der G‑BA den Auftrag wie bisher nach einem Ausschreibungsverfahren.
Mehr Transparenz in der Versorgung und in der Selbstverwaltung
- Versicherte sollen wissen, wofür ihre Beiträge ausgegeben werden. Wir verbessern deshalb die Transparenz bei der Veröffentlichung der Vorstandsgehälter bei Krankenkassen, dem medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) und den Kassenärztlichen Vereinigungen sowie ihren Spitzenorganisationen, schaffen konkretere gesetzliche Vorgaben für die Beurteilung der Angemessenheit der Vergütung durch die Aufsichtsbehörden und begrenzen künftige Vergütungssteigerungen bei den Spitzenorganisationen auf Bundesebene.
- Beschränkt wird auch der Einfluss von reinen Kapitalinvestoren auf medizinische Versorgungszentren (MVZ). So dürfen Erbringer nichtärztlicher Dialyseleistungen künftig nur fachbezogene MVZ gründen. Auch die Gründungsbefugnis für zahnmedizinische Versorgungszentren durch Krankenhäuser wird eingeschränkt.
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO.de

Allgemein
Mindestlohn steigt auf 9,35 Euro

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro je Stunde. Anlässlich der laufenden Debatte zur Höhe des Mindestlohns sagte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell am Mittwoch in Berlin:
„Die Mindestlohnkommission berät in diesem Jahr über die nächste Erhöhung. Die Gewerkschaften wollen einen armutsfesten Mindestlohn, der zum Leben reicht. Die in der Debatte genannte Richtgröße von 12 Euro entspricht aktuell ca. 60 Prozent des mittleren Einkommens bei Vollzeitbeschäftigung. Da die Arbeitgeber in der Kommission eine Erhöhung hin zu einem armutsfesten Mindestlohn ablehnen, muss die Politik handeln und das Niveau anpassen. Das Mindestlohngesetz wird in diesem Jahr evaluiert, das sollten die politischen Parteien über Fraktionsgrenzen hinweg entsprechend nutzen. Für weitere, künftige Erhöhungen wäre dann wieder die Mindestlohnkommission verantwortlich.
Der Mindestlohn ist aber nur die unterste Haltelinie, unter der kein Lohn in Deutschland gezahlt werden darf. Die Gewerkschaften wollen zuallererst Gute Arbeit und gute Löhne – und die gibt es nur mit Tarifverträgen. Der Staat als größter Auftraggeber kann und sollte mit Tariftreuegesetzen dafür sorgen, dass seine Aufträge ausschließlich an tarifgebundene Unternehmen vergeben werden und Tarifverträge leichter für allgemeinverbindlich erklärt werden können.“
Beim Mindestlohn gebe es laut Körzell immer noch millionenfach Betrügereien auf Arbeitgeberseite. „Das Potential an kriminellen Arbeitgebern ist enorm. Deshalb müssen die Kontrollen – auch zum Schutz der ehrlichen Arbeitgeber – verstärkt werden. Notwendig sind mehr verdachtsunabhängige Stichproben durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS). Die Beschäftigten sollten ihre Arbeitszeiten dokumentieren und Verstöße bei der FKS melden. Dafür braucht die beim Zoll angesiedelte Behörde (FKS) aber deutlich mehr Personal. Der geplante Stellenaufwuchs muss schnell realisiert werden.“
Hintergrund:
Die Mindestlohnkommission besteht aus sieben stimmberechtigten Mitgliedern: dem Vorsitzenden der Kommission und je drei Vertreter*Innen der Gewerkschaften und der Arbeitgeber, sowie aus zwei nicht stimmberechtigten wissenschaftlichen Mitgliedern. Laut Mindestlohngesetz wird der gesetzliche Mindestlohn alle zwei Jahre neu festgelegt. Im Juni 2018 hatte die Kommission empfohlen, den gesetzlichen Mindestlohn in zwei Schritten zu erhöhen. 2019 galten 9,19 Euro, seit 1. Januar dieses Jahres 9,35 Euro Mindestlohn. Die Mindestlohnkommission wird Mitte 2020 eine Empfehlung für die weitere Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns ab 1.1.2021 aussprechen. Sofern die Bundesregierung dieser Empfehlung zustimmt und sie per entsprechender Verordnung umsetzt, wird diese Empfehlung dann der neue gesetzliche Mindestlohn ab 2021.
Stellenanzeige:
Blogger und Anzeigenberater gesucht (m/w/d).
Der LeserECHO-Verlag sucht bundesweit medienpolitisch interessierte Personen, die an dem Medienprojekt “Crossmedia 3.0″ mitwirken möchten.
Neben interessanten Verdienstmöglichkeiten warten noch zahlreiche Vorzüge auf Sie. Einstiegs- und Förderprogramme ( müssen nicht zurückgezahlt werden ), kostenlose Schulungen, Akkreditierung zu zahlreichen Veranstaltungen ( Presseausweis wird zur Verfügung gestellt ). Sonderrabatte auf Dienstwagen und Smartphones sind ebenfalls für Medienberater selbstverständlich.
Der LeserECHO-Verlag arbeitet auch Quereinsteiger ein. Ob haupt- oder nebenberuflich – wir planen mit Ihnen zusammen Ihre persönliche Medienkarriere. In unserem Verlag arbeiten wir auch mit vielen Kommunalpolitikern zusammen, die sich als Bindeglied zwischen Amt und Bevölkerung sehen. Über ein eigenes Stadt/Stadtteil- oder Gemeindeportal können Sie Ihre Mitbürgerinnen und Mitbürger über wichtige regionale und überregionale Themen informieren. Speziell für Kommunalpolitiker hat der LeserECHO-Verlag spezielle Schulungen aufgelegt.
Über uns
Das LeserECHO erscheint monatlich zum Monatsende im halben Berliner Format. Mit Veranstaltungstipps, Kochrezepten, Kinderseiten, Kreuzworträtseln, Bildersuchspielen, Horoskopen und einer regionalen- und überregionalen Berichterstattung bereichert das LeserECHO die Medienlandschaft. Tagesaktuelle Meldungen erscheinen in unseren Stadt- und Gemeindeportalen.
Das LeserECHO Lizenzsystem bietet Bloggern, Anzeigenberatern sowie Quereinsteigern einen schnellen und kostengünstigen Einstieg in die Medienwelt. Ob Print- oder Online-Medien, der LeserECHO-Verlag bietet seinen Lizenznehmern ein schlüsselfertiges Konzept. Von der gestalteten Werbemail bis hin zum fertigen Stadtportal.
Partner des LeserECHO-Verlages können eine Vielzahl von Modulen nutzen. Verschiedene Online- oder Printmedien sowie das langjährig erworbene know-how sowie stehen Partnern des LeserECHO-Verlages uneingeschränkt zur Verfügung.
Lernen Sie mit uns die Medienwelt neu kennen. Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch über die guten Verdienstmöglichkeiten und den unzähligen Karrierechancen.
Über Sie
Sie sind in Ihrer Stadt oder in Ihrem Landkreis gut vernetzt und verfügen über eine hohe Motivation etwas zu bewegen, sind zuverlässig und haben Verkaufsgeschick. Sie haben ein gutes Ausdrucksvermögen in Wort und Schrift.
Kontaktaufnahme: info@leserecho.de
AnzeigeAllgemein
Familienleistungen Das ändert sich 2020

Zum 1. Januar 2020 treten Änderungen beim Kinderzuschlag, beim Unterhaltsvorschuss und bei den Kinderfreibeträgen in Kraft. Von den Verbesserungen profitieren insbesondere Familien mit kleinen Einkommen.
Für viele Mütter, Väter und ihre Kinder verbessern sich zum Jahreswechsel Leistungen vom Staat. Vor allem Familien mit kleinen Einkommen und Alleinerziehende, die etwas mehr Unterstützung brauchen, profitieren. Eine Übersicht.
Unterhaltsvorschuss
Alleinerziehende, die vom anderen Elternteil keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt für ihr Kind erhalten, können Unterhaltsvorschuss beantragen. So hilft die Leistung Alleinerziehenden, die finanzielle Lebensgrundlage ihrer Kinder zu sichern. Die Sätze werden zum 1. Januar 2020 erhöht.
- Für Kinder bis fünf Jahren steigt der Unterhaltsvorschuss um 15 Euro auf bis zu 165 Euro.
- Für Kinder zwischen sechs und elf Jahren beträgt der Unterhaltsvorschuss künftig bis zu 220 Euro. Das ist ein Plus von 18 Euro.
- Für Kinder von zwölf bis einschließlich 17 Jahren liegt der Unterhaltsvorschuss im neuen Jahr bei bis zu 293 Euro, statt wie bisher bei bis zu 272 Euro.
Kinderzuschlag
Zum 1. Januar entfallen beim Kinderzuschlag die oberen Einkommensgrenzen. Dadurch können auch Familien mit etwas höheren Einkommen Kinderzuschlag beziehen. Das Einkommen der Eltern, das über den eigenen Bedarf hinausgeht, wird dabei nur noch zu 45 Prozent angerechnet, statt wie bisher zu 50 Prozent. Bereits zum 1. Juli 2019 stieg der Kinderzuschlag von maximal 170 Euro auf bis zu 185 Euro pro Monat und Kind.
Kinderfreibeträge
Zum 1. Januar erhöhen sich außerdem die Kinderfreibeträge. Der Kinderfreibetrag liegt künftig bei 5172 Euro. Der Betrag erhöht sich damit um 192 Euro. Eltern erhalten — je nach Einkommen — entweder Kindergeld oder die Freibeträge für Kinder bei der Einkommensteuer. Dabei prüft das Finanzamt, welche der beiden Leistungen für Eltern günstiger ist.
Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO-Verlag
Anzeige: