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Ener­gy­coop stellt Lie­fe­rung ein

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Der Ener­gie­an­bie­ter ener­gy­coop eG aus Osna­brück ist insol­vent. Wie das Amts­ge­richt Osna­brück bekannt­ge­ge­ben hat, wur­de am 4. April ein vor­läu­fi­ges Insol­venz­ver­fah­ren eröff­net. Zeit­gleich wur­de die Belie­fe­rung von Kun­den mit Strom und Gas ein­ge­stellt. Der Markt­wäch­ter Ener­gie erklärt, was Kun­den jetzt wis­sen müssen.

Was bedeu­tet der Lie­fer­stopp für die Kun­den von ener­gy­coop?

Wer bis­her von ener­gy­coop mit Strom oder Gas ver­sorgt wur­de, fällt nun auto­ma­tisch in die soge­nann­te Ersatz­ver­sor­gung. Das bedeu­tet, die Kun­den wer­den wei­ter belie­fert, jedoch vom ört­li­chen Grund­ver­sor­ger. Nie­mand muss also fürch­ten, plötz­lich ohne Strom oder Gas dazustehen.

Aller­dings ist es recht­lich nicht ganz ein­deu­tig, ob mit dem Ende der Belie­fe­rung auch zugleich die bestehen­den Ver­trä­ge enden. Kun­den soll­ten ihre Ver­trä­ge daher vor­sorg­lich kündigen.

Außer­dem wich­tig: Alle Zah­lun­gen an ener­gy­coop, zum Bei­spiel durch Dau­er­auf­trä­ge, soll­ten umge­hend gestoppt wer­den. Zudem soll­ten Kun­den den Stand ihres Strom- oder Gas­zäh­lers able­sen, dem ört­li­chen Netz­be­trei­ber mit­tei­len und am bes­ten per Foto dokumentieren.

Nach eige­nen Anga­ben hat­te der Anbie­ter zuletzt rund 45.000 Kunden.

Wel­che Fol­gen hat das Insol­venz­ver­fah­ren für Kun­den, die noch Geld von ener­gy­coop bekommen?

In den ver­gan­ge­nen Mona­ten haben sich vie­le Kun­den beim Markt­wäch­ter Ener­gie für Nie­der­sach­senbeschwert, da ener­gy­coop auf Rech­nun­gen aus­ge­wie­se­ne Gut­ha­ben nicht aus­ge­zahlt hat. Mit dem Insol­venz­an­trag wird es jetzt lei­der nicht ein­fa­cher, die­se Ansprü­che durch­zu­set­zen: Zwar kön­nen Ver­brau­cher ihre For­de­run­gen im Rah­men des Insol­venz­ver­fah­rens anmel­den, die Erfah­rung mit frü­he­ren Fir­men­plei­ten zeigt jedoch, dass Kun­den am Ende oft nur einen klei­nen Teil ihrer ursprüng­li­chen For­de­run­gen zurück­er­hal­ten. Zudem kann es Jah­re dau­ern, bis ein Insol­venz­ver­fah­ren abge­schlos­sen ist.

Wegen der anhal­ten­den Beschwer­den über ener­gy­coop hat­te die Ver­brau­cher­zen­tra­le Nie­der­sach­sen das Unter­neh­men Anfang des Jah­res abge­mahnt. Durch die Eröff­nung eines Insol­venz­ver­fah­rens wer­den lau­fen­de Gerichts­ver­fah­ren jedoch unter­bro­chen. Eine Über­mitt­lung von Unter­la­gen an den Markt­wäch­ter Ener­gie zur Unter­stüt­zung bei einer Ver­bands­kla­ge ist daher zunächst nicht mehr erforderlich.

Wie kön­nen Kun­den ihre For­de­run­gen anmelden?

Die For­de­run­gen müs­sen schrift­lich beim Insol­venz­ver­wal­ter ein­ge­reicht wer­den. Dies ist aller­dings noch nicht wäh­rend des vor­läu­fi­gen Insol­venz­ver­fah­rens, son­dern erst spä­ter, im eigent­lich Ver­fah­ren, mög­lich. Betrof­fe­ne Ver­brau­cher soll­ten mit ihrer Mel­dung also unbe­dingt noch war­ten – ver­früht ein­ge­reich­te For­de­run­gen sind unwirk­sam und wer­den nicht berücksichtigt.

Mehr Infos zum Ablauf eines Insol­venz­ver­fah­rens und zur Anmel­dung von For­de­run­gen fin­den Sie hier.

Bei­trags­bild: Ingo Ton­sor @LeserECHO.de

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„Die­se Geschäfts­idee ist unanständig“ 

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Ulf Thie­le warnt vor Mah­nun­gen von transparenzregisterdeutschland.de

Der CDU-Land­tags­ab­ge­ord­ne­te und finanz­po­li­ti­sche Spre­cher der CDU-Land­tags­frak­ti­on, Ulf Thie­le, hat vor Mahn­schrei­ben gewarnt, die von einem Ver­ein transparenzregisterdeutschland.de per Mail ver­schickt wer­den. „Der Emp­fän­ger soll genö­tigt wer­den, den Link des Ver­eins anzu­kli­cken und sich kos­ten­pflich­tig beim tat­säch­lich exis­tie­ren­den Trans­pa­renz­re­gis­ter anzu­mel­den. Tat­säch­lich tritt man aber dem Ver­ein bei, der dann eine Mit­glieds­ge­bühr von 49 Euro pro Jahr berech­net“, wie aus den Schrei­ben her­vor­geht, die Ulf Thie­le erhal­ten hat. „Dabei ist die Regis­trie­rung bei der tat­säch­lich bestehen­den Inter­net­sei­te transparenzregister.de kos­ten­los mög­lich.“ Er selbst war in die­ser Woche zwei­mal mit Hin­weis auf ein angeb­lich dro­hen­des Buß­geld von dem dubio­sen Ver­ein schrift­lich auf­ge­for­dert wor­den, die­sem bei­zu­tre­ten und sich über die­sen im Trans­pa­renz­re­gis­ter ein­tra­gen zu las­sen. „Völ­lig absurd, weil ein Abge­ord­ne­ten­bü­ro natür­lich nicht von die­sem Gesetz erfasst ist.“

Lese­r­ECHO-Ver­lag

Die Not­wen­dig­keit der Anmel­dung in dem kos­ten­lo­sen Trans­pa­renz­re­gis­ter ergibt sich aus dem zum Jah­res­be­ginn ver­schärf­ten Geld­wä­sche­ge­setz (GwG). Gesetz­li­che Ver­tre­ter von juris­ti­schen Per­so­nen des Pri­vat­rechts und rechts­fä­hi­ge Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten sowie Trus­tees und Treu­hän­der sind zu unver­züg­li­chen Mit­tei­lun­gen ihrer wirt­schaft­lich Berech­tig­ten an das Trans­pa­renz­re­gis­ter ver­pflich­tet, sofern sich die wirt­schaft­lich Berech­tig­ten nicht bereits aus ande­ren öffent­li­chen Quel­len (z. B. dem Han­dels­re­gis­ter) erge­ben. Tun sie es nicht, kön­nen Buß­gel­der ver­hängt wer­den. „Wer die Mail des Ver­eins genau liest, stellt fest, dass die­ser ‚Ver­ein in Grün­dung‘ und das ech­te Trans­pa­renz­re­gis­ter tat­säch­lich nichts mit­ein­an­der zu tun haben.“ Die Geschäfts­prak­tik, sich von Unter­neh­mern für einen eigent­lich kos­ten­lo­sen Ein­trag eine Ver­eins­mit­glied­schaft für 49 Euro pro Jahr zu erschlei­chen, hält Ulf Thie­le für „gera­de­zu unan­stän­dig“, wenn­gleich die Vor­ge­hens­wei­se mög­li­cher­wei­se nicht ver­bo­ten sei.

Lese­r­ECHO-Ver­lag

Er habe die Mails an Finanz­mi­nis­ter Hil­bers wei­ter­ge­lei­tet und gebe­ten, dass auch vom Minis­te­ri­um noch ein­mal dar­auf hin­ge­wie­sen wird, dass Ein­tra­gun­gen ins Trans­pa­renz­re­gis­ter kos­ten­los sind. Auch die Poli­zei­in­spek­ti­on Emden/Leer habe eine Kopie zur Prü­fung einer mög­li­chen Straf­bar­keit erhal­ten. „Die Mail ist äußerst pro­fes­sio­nell gestal­tet“, stell­te Ulf Thie­le fest. „Aber sie hat mit der offi­zi­el­len Sei­te von Transparenzregister.de des Bun­des­an­zei­gers nichts zu tun.“ Immer­hin wer­de seit Diens­tag auf deren Inter­net­sei­te dar­auf hin­ge­wie­sen, ‚dass die offi­zi­el­le Platt­form zur Mel­dung wirt­schaft­lich Berech­tig­ter www.transparenzregister.de ist. Die Ein­tra­gung und Regis­trie­rung auf der offi­zi­el­len Platt­form ist kos­ten­los. Ange­bo­te zu einem kos­ten­pflich­ti­gen Ein­tra­gungs­ser­vice stam­men nicht von der regis­ter­füh­ren­den Stelle.‘

Lese­r­ECHO-Ver­lag

Er for­de­re alle Gewer­be­trei­ben­den und ande­ren Unter­neh­men dazu auf, bei Erhalt der Mail die­se zu igno­rie­ren und schon gar nicht die gefor­der­ten kos­ten­pflich­ti­gen Anga­ben zu machen. Wer sich tat­säch­lich beim Trans­pa­renz­re­gis­ter anmel­den müs­se, kön­nen sich die 49 Euro jähr­lich für die unnö­ti­ge Ver­eins­mit­glied­schaft spa­ren, so Ulf Thiele.

Lese­r­ECHO-Ver­lag

Stel­len­an­zei­ge:

Blog­ger und Anzei­gen­be­ra­ter gesucht (m/w/d).

Der Lese­r­ECHO-Ver­lag sucht bun­des­weit medi­en­po­li­tisch inter­es­sier­te Per­so­nen, die an dem Medi­en­pro­jekt Cross­me­dia 3.0″ mit­wir­ken möchten.

Neben inter­es­san­ten Ver­dienst­mög­lich­kei­ten war­ten noch zahl­rei­che Vor­zü­ge auf Sie. Ein­stiegs- und För­der­pro­gram­me ( müs­sen nicht zurück­ge­zahlt wer­den ), kos­ten­lo­se Schu­lun­gen, Akkre­di­tie­rung zu zahl­rei­chen Ver­an­stal­tun­gen ( Pres­se­aus­weis wird zur Ver­fü­gung gestellt ). Son­der­ra­bat­te auf Dienst­wa­gen und Smart­phones sind eben­falls für Medi­en­be­ra­ter selbstverständlich. 

Der Lese­r­ECHO-Ver­lag arbei­tet auch Quer­ein­stei­ger ein. Ob haupt- oder neben­be­ruf­lich – wir pla­nen mit Ihnen zusam­men Ihre per­sön­li­che Medi­en­kar­rie­re. In unse­rem Ver­lag arbei­ten wir auch mit vie­len Kom­mu­nal­po­li­ti­kern zusam­men, die sich als Bin­de­glied zwi­schen Amt und Bevöl­ke­rung sehen. Über ein eige­nes Stadt­/­Stadt­teil- oder Gemein­de­por­tal kön­nen Sie Ihre Mit­bür­ge­rin­nen und Mit­bür­ger über wich­ti­ge regio­na­le und über­re­gio­na­le The­men  infor­mie­ren. Spe­zi­ell für Kom­mu­nal­po­li­ti­ker hat der Lese­r­ECHO-Ver­lag spe­zi­el­le Schu­lun­gen aufgelegt.

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Das Lese­r­ECHO Lizenz­sys­tem bie­tet Blog­gern, Anzei­gen­be­ra­tern sowie Quer­ein­stei­gern einen schnel­len und kos­ten­güns­ti­gen Ein­stieg in die Medi­en­welt. Ob Print- oder Online-Medi­en, der Lese­r­ECHO-Ver­lag bie­tet sei­nen Lizenz­neh­mern ein schlüs­sel­fer­ti­ges Kon­zept. Von der gestal­te­ten Wer­be­mail bis hin zum fer­ti­gen Stadtportal.

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Bun­des­re­gie­rung plant Mil­lio­nen-Sub­ven­tio­nen für Zeitungen

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Nach­dem Zei­tungs­ver­la­ge immer lau­ter Alarm geschla­gen haben, dass sich das Aus­tra­gen gedruck­ter Exem­pla­re vor allem auf dem Land kaum noch finan­zie­ren lässt, steht offen­bar poli­ti­sche Hil­fe kurz bevor. Abge­ord­ne­te unter­schied­li­cher Frak­tio­nen rech­nen damit, dass die Bun­des­re­gie­rung noch in den lau­fen­den Bera­tun­gen über den Haus­halt für das kom­men­de Jahr vor­schla­gen wird, ein Mil­lio­nen-Bud­get für die För­de­rung der Zei­tungs­zu­stel­lung frei­zu­ge­ben. „Es dürf­te zwar schwer wer­den, kurz­fris­tig schon im nächs­ten Jahr alle Wün­sche zu erfül­len, aber wir soll­ten 2020 unbe­dingt schon einen ers­ten Impuls set­zen“, sag­te etwa der kul­tur- und medi­en­po­li­ti­sche Spre­cher der SPD-Frak­ti­on, Mar­tin Raba­nus, auf Anfra­ge des Medi­en­ma­ga­zins „ZAPP“ des NDR. „Wenn es gut läuft, könn­te das ein drei­stel­li­ger Mil­lio­nen­be­trag sein.“

 

Ver­le­ger aus dem gesam­ten Bun­des­ge­biet haben die Abge­ord­ne­ten ihrer Regi­on ange­schrie­ben und um eine posi­ti­ve Hal­tung für die „aktu­ell im Bun­des­tag anste­hen­den Bera­tun­gen über eine Infra­struk­tur-För­de­rung von Zei­tungs­ver­la­gen“ gebe­ten — obwohl das The­ma den Bun­des­tag offi­zi­ell noch gar nicht erreicht hat.

 

Uni­on und SPD hat­ten die „Siche­rung der bun­des­wei­ten Ver­sor­gung mit Pres­se­er­zeug­nis­sen für alle Haus­hal­te“ bereits in ihrem Koali­ti­ons­ver­trag fest­ge­hal­ten. Aller­dings war ange­dacht, die Ver­la­ge bei den Bei­trä­gen zur Ren­ten­ver­si­che­rung für die Zustel­ler zu ent­las­ten. Der Plan, die Ren­ten­punk­te zu sen­ken, ist nach „ZAPP“-Informationen jedoch an recht­li­chen Über­le­gun­gen der Bun­des­re­gie­rung gescheitert.

 

Das Arbeits­mi­nis­te­ri­um betont auf Anfra­ge, Ziel der aktu­el­len Über­le­gun­gen sei, „dass Regio­nen nicht von der Pres­se­zu­stel­lung abge­hängt wer­den“. Wie eine genaue För­de­rung aus­se­hen kann, sei aber noch offen, da die Gesprä­che hier­zu „noch nicht abge­schlos­sen“ sei­en. Aller­dings sind die Plä­ne wei­ter fort­ge­schrit­ten, als es die­se diplo­ma­ti­sche Ant­wort zu erken­nen gibt: Gezahlt wer­den soll nach Auf­la­ge. Im Gespräch ist ein gestaf­fel­tes Modell, das Zustell­re­gio­nen in Städ­ten, in länd­li­chen Regio­nen und in Misch­ge­bie­ten unter­schei­det. Für die Zustel­lung auf dem Land soll es das meis­te Geld geben.

 

„Eine sol­che För­de­rung ist hoch not­wen­dig“, sagt SPD-Poli­ti­ker Raba­nus. „Es geht dar­um, die Medi­en­viel­falt in unse­rem Land zu sichern — auch im wahrs­ten Sin­ne des Wor­tes: Vor allem in länd­li­chen Regio­nen ist die Tages­zei­tung bedroht, ich mei­ne sogar, der bedroh­tes­te Medi­en­typ überhaupt.“

 

Beden­ken kom­men unter­des­sen von der Oppo­si­ti­on im Bun­des­tag. Die medi­en­po­li­ti­sche Spre­che­rin der Grü­nen, Mar­git Stumpp, erklärt gegen­über „ZAPP“, auch ihre Frak­ti­on beob­ach­te den Rück­gang der Medi­en­viel­falt und der Auf­la­gen­zah­len von Zei­tun­gen mit Sor­ge und tei­le die Auf­fas­sung, dass „Poli­tik und Medi­en­bran­che gemein­sam“ trag­fä­hi­ge Lösun­gen für die Zukunft fin­den müss­ten. Aller­dings: „Eine Sub­ven­tio­nie­rung der Ver­la­ge mit der Gieß­kan­ne über eine staat­li­che Unter­stüt­zung bei den Zustel­lungs­kos­ten ist für uns aber ein zwei­fel­haf­ter Weg.“

Mehr zu „ZAPP“ im NDR Fern­se­hen unter www.NDR.de/zapp


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