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Energycoop stellt Lieferung ein

Der Energieanbieter energycoop eG aus Osnabrück ist insolvent. Wie das Amtsgericht Osnabrück bekanntgegeben hat, wurde am 4. April ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet. Zeitgleich wurde die Belieferung von Kunden mit Strom und Gas eingestellt. Der Marktwächter Energie erklärt, was Kunden jetzt wissen müssen.
Was bedeutet der Lieferstopp für die Kunden von energycoop?
Wer bisher von energycoop mit Strom oder Gas versorgt wurde, fällt nun automatisch in die sogenannte Ersatzversorgung. Das bedeutet, die Kunden werden weiter beliefert, jedoch vom örtlichen Grundversorger. Niemand muss also fürchten, plötzlich ohne Strom oder Gas dazustehen.
Allerdings ist es rechtlich nicht ganz eindeutig, ob mit dem Ende der Belieferung auch zugleich die bestehenden Verträge enden. Kunden sollten ihre Verträge daher vorsorglich kündigen.
Außerdem wichtig: Alle Zahlungen an energycoop, zum Beispiel durch Daueraufträge, sollten umgehend gestoppt werden. Zudem sollten Kunden den Stand ihres Strom- oder Gaszählers ablesen, dem örtlichen Netzbetreiber mitteilen und am besten per Foto dokumentieren.
Nach eigenen Angaben hatte der Anbieter zuletzt rund 45.000 Kunden.
Welche Folgen hat das Insolvenzverfahren für Kunden, die noch Geld von energycoop bekommen?
In den vergangenen Monaten haben sich viele Kunden beim Marktwächter Energie für Niedersachsenbeschwert, da energycoop auf Rechnungen ausgewiesene Guthaben nicht ausgezahlt hat. Mit dem Insolvenzantrag wird es jetzt leider nicht einfacher, diese Ansprüche durchzusetzen: Zwar können Verbraucher ihre Forderungen im Rahmen des Insolvenzverfahrens anmelden, die Erfahrung mit früheren Firmenpleiten zeigt jedoch, dass Kunden am Ende oft nur einen kleinen Teil ihrer ursprünglichen Forderungen zurückerhalten. Zudem kann es Jahre dauern, bis ein Insolvenzverfahren abgeschlossen ist.
Wegen der anhaltenden Beschwerden über energycoop hatte die Verbraucherzentrale Niedersachsen das Unternehmen Anfang des Jahres abgemahnt. Durch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens werden laufende Gerichtsverfahren jedoch unterbrochen. Eine Übermittlung von Unterlagen an den Marktwächter Energie zur Unterstützung bei einer Verbandsklage ist daher zunächst nicht mehr erforderlich.
Wie können Kunden ihre Forderungen anmelden?
Die Forderungen müssen schriftlich beim Insolvenzverwalter eingereicht werden. Dies ist allerdings noch nicht während des vorläufigen Insolvenzverfahrens, sondern erst später, im eigentlich Verfahren, möglich. Betroffene Verbraucher sollten mit ihrer Meldung also unbedingt noch warten – verfrüht eingereichte Forderungen sind unwirksam und werden nicht berücksichtigt.
Mehr Infos zum Ablauf eines Insolvenzverfahrens und zur Anmeldung von Forderungen finden Sie hier.
Beitragsbild: Ingo Tonsor @LeserECHO.de

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„Diese Geschäftsidee ist unanständig“

Ulf Thiele warnt vor Mahnungen von transparenzregisterdeutschland.de
Der CDU-Landtagsabgeordnete und finanzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Ulf Thiele, hat vor Mahnschreiben gewarnt, die von einem Verein transparenzregisterdeutschland.de per Mail verschickt werden. „Der Empfänger soll genötigt werden, den Link des Vereins anzuklicken und sich kostenpflichtig beim tatsächlich existierenden Transparenzregister anzumelden. Tatsächlich tritt man aber dem Verein bei, der dann eine Mitgliedsgebühr von 49 Euro pro Jahr berechnet“, wie aus den Schreiben hervorgeht, die Ulf Thiele erhalten hat. „Dabei ist die Registrierung bei der tatsächlich bestehenden Internetseite transparenzregister.de kostenlos möglich.“ Er selbst war in dieser Woche zweimal mit Hinweis auf ein angeblich drohendes Bußgeld von dem dubiosen Verein schriftlich aufgefordert worden, diesem beizutreten und sich über diesen im Transparenzregister eintragen zu lassen. „Völlig absurd, weil ein Abgeordnetenbüro natürlich nicht von diesem Gesetz erfasst ist.“
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Die Notwendigkeit der Anmeldung in dem kostenlosen Transparenzregister ergibt sich aus dem zum Jahresbeginn verschärften Geldwäschegesetz (GwG). Gesetzliche Vertreter von juristischen Personen des Privatrechts und rechtsfähige Personengesellschaften sowie Trustees und Treuhänder sind zu unverzüglichen Mitteilungen ihrer wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister verpflichtet, sofern sich die wirtschaftlich Berechtigten nicht bereits aus anderen öffentlichen Quellen (z. B. dem Handelsregister) ergeben. Tun sie es nicht, können Bußgelder verhängt werden. „Wer die Mail des Vereins genau liest, stellt fest, dass dieser ‚Verein in Gründung‘ und das echte Transparenzregister tatsächlich nichts miteinander zu tun haben.“ Die Geschäftspraktik, sich von Unternehmern für einen eigentlich kostenlosen Eintrag eine Vereinsmitgliedschaft für 49 Euro pro Jahr zu erschleichen, hält Ulf Thiele für „geradezu unanständig“, wenngleich die Vorgehensweise möglicherweise nicht verboten sei.
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Er habe die Mails an Finanzminister Hilbers weitergeleitet und gebeten, dass auch vom Ministerium noch einmal darauf hingewiesen wird, dass Eintragungen ins Transparenzregister kostenlos sind. Auch die Polizeiinspektion Emden/Leer habe eine Kopie zur Prüfung einer möglichen Strafbarkeit erhalten. „Die Mail ist äußerst professionell gestaltet“, stellte Ulf Thiele fest. „Aber sie hat mit der offiziellen Seite von Transparenzregister.de des Bundesanzeigers nichts zu tun.“ Immerhin werde seit Dienstag auf deren Internetseite darauf hingewiesen, ‚dass die offizielle Plattform zur Meldung wirtschaftlich Berechtigter www.transparenzregister.de ist. Die Eintragung und Registrierung auf der offiziellen Plattform ist kostenlos. Angebote zu einem kostenpflichtigen Eintragungsservice stammen nicht von der registerführenden Stelle.‘
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Er fordere alle Gewerbetreibenden und anderen Unternehmen dazu auf, bei Erhalt der Mail diese zu ignorieren und schon gar nicht die geforderten kostenpflichtigen Angaben zu machen. Wer sich tatsächlich beim Transparenzregister anmelden müsse, können sich die 49 Euro jährlich für die unnötige Vereinsmitgliedschaft sparen, so Ulf Thiele.
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Bundesregierung plant Millionen-Subventionen für Zeitungen

Nachdem Zeitungsverlage immer lauter Alarm geschlagen haben, dass sich das Austragen gedruckter Exemplare vor allem auf dem Land kaum noch finanzieren lässt, steht offenbar politische Hilfe kurz bevor. Abgeordnete unterschiedlicher Fraktionen rechnen damit, dass die Bundesregierung noch in den laufenden Beratungen über den Haushalt für das kommende Jahr vorschlagen wird, ein Millionen-Budget für die Förderung der Zeitungszustellung freizugeben. „Es dürfte zwar schwer werden, kurzfristig schon im nächsten Jahr alle Wünsche zu erfüllen, aber wir sollten 2020 unbedingt schon einen ersten Impuls setzen“, sagte etwa der kultur- und medienpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Martin Rabanus, auf Anfrage des Medienmagazins „ZAPP“ des NDR. „Wenn es gut läuft, könnte das ein dreistelliger Millionenbetrag sein.“
Verleger aus dem gesamten Bundesgebiet haben die Abgeordneten ihrer Region angeschrieben und um eine positive Haltung für die „aktuell im Bundestag anstehenden Beratungen über eine Infrastruktur-Förderung von Zeitungsverlagen“ gebeten — obwohl das Thema den Bundestag offiziell noch gar nicht erreicht hat.
Union und SPD hatten die „Sicherung der bundesweiten Versorgung mit Presseerzeugnissen für alle Haushalte“ bereits in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten. Allerdings war angedacht, die Verlage bei den Beiträgen zur Rentenversicherung für die Zusteller zu entlasten. Der Plan, die Rentenpunkte zu senken, ist nach „ZAPP“-Informationen jedoch an rechtlichen Überlegungen der Bundesregierung gescheitert.
Das Arbeitsministerium betont auf Anfrage, Ziel der aktuellen Überlegungen sei, „dass Regionen nicht von der Pressezustellung abgehängt werden“. Wie eine genaue Förderung aussehen kann, sei aber noch offen, da die Gespräche hierzu „noch nicht abgeschlossen“ seien. Allerdings sind die Pläne weiter fortgeschritten, als es diese diplomatische Antwort zu erkennen gibt: Gezahlt werden soll nach Auflage. Im Gespräch ist ein gestaffeltes Modell, das Zustellregionen in Städten, in ländlichen Regionen und in Mischgebieten unterscheidet. Für die Zustellung auf dem Land soll es das meiste Geld geben.
„Eine solche Förderung ist hoch notwendig“, sagt SPD-Politiker Rabanus. „Es geht darum, die Medienvielfalt in unserem Land zu sichern — auch im wahrsten Sinne des Wortes: Vor allem in ländlichen Regionen ist die Tageszeitung bedroht, ich meine sogar, der bedrohteste Medientyp überhaupt.“
Bedenken kommen unterdessen von der Opposition im Bundestag. Die medienpolitische Sprecherin der Grünen, Margit Stumpp, erklärt gegenüber „ZAPP“, auch ihre Fraktion beobachte den Rückgang der Medienvielfalt und der Auflagenzahlen von Zeitungen mit Sorge und teile die Auffassung, dass „Politik und Medienbranche gemeinsam“ tragfähige Lösungen für die Zukunft finden müssten. Allerdings: „Eine Subventionierung der Verlage mit der Gießkanne über eine staatliche Unterstützung bei den Zustellungskosten ist für uns aber ein zweifelhafter Weg.“
Mehr zu „ZAPP“ im NDR Fernsehen unter www.NDR.de/zapp
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