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Mindestlohn steigt auf 9,35 Euro

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro je Stunde. Anlässlich der laufenden Debatte zur Höhe des Mindestlohns sagte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell am Mittwoch in Berlin:
„Die Mindestlohnkommission berät in diesem Jahr über die nächste Erhöhung. Die Gewerkschaften wollen einen armutsfesten Mindestlohn, der zum Leben reicht. Die in der Debatte genannte Richtgröße von 12 Euro entspricht aktuell ca. 60 Prozent des mittleren Einkommens bei Vollzeitbeschäftigung. Da die Arbeitgeber in der Kommission eine Erhöhung hin zu einem armutsfesten Mindestlohn ablehnen, muss die Politik handeln und das Niveau anpassen. Das Mindestlohngesetz wird in diesem Jahr evaluiert, das sollten die politischen Parteien über Fraktionsgrenzen hinweg entsprechend nutzen. Für weitere, künftige Erhöhungen wäre dann wieder die Mindestlohnkommission verantwortlich.
Der Mindestlohn ist aber nur die unterste Haltelinie, unter der kein Lohn in Deutschland gezahlt werden darf. Die Gewerkschaften wollen zuallererst Gute Arbeit und gute Löhne – und die gibt es nur mit Tarifverträgen. Der Staat als größter Auftraggeber kann und sollte mit Tariftreuegesetzen dafür sorgen, dass seine Aufträge ausschließlich an tarifgebundene Unternehmen vergeben werden und Tarifverträge leichter für allgemeinverbindlich erklärt werden können.“
Beim Mindestlohn gebe es laut Körzell immer noch millionenfach Betrügereien auf Arbeitgeberseite. „Das Potential an kriminellen Arbeitgebern ist enorm. Deshalb müssen die Kontrollen – auch zum Schutz der ehrlichen Arbeitgeber – verstärkt werden. Notwendig sind mehr verdachtsunabhängige Stichproben durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS). Die Beschäftigten sollten ihre Arbeitszeiten dokumentieren und Verstöße bei der FKS melden. Dafür braucht die beim Zoll angesiedelte Behörde (FKS) aber deutlich mehr Personal. Der geplante Stellenaufwuchs muss schnell realisiert werden.“
Hintergrund:
Die Mindestlohnkommission besteht aus sieben stimmberechtigten Mitgliedern: dem Vorsitzenden der Kommission und je drei Vertreter*Innen der Gewerkschaften und der Arbeitgeber, sowie aus zwei nicht stimmberechtigten wissenschaftlichen Mitgliedern. Laut Mindestlohngesetz wird der gesetzliche Mindestlohn alle zwei Jahre neu festgelegt. Im Juni 2018 hatte die Kommission empfohlen, den gesetzlichen Mindestlohn in zwei Schritten zu erhöhen. 2019 galten 9,19 Euro, seit 1. Januar dieses Jahres 9,35 Euro Mindestlohn. Die Mindestlohnkommission wird Mitte 2020 eine Empfehlung für die weitere Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns ab 1.1.2021 aussprechen. Sofern die Bundesregierung dieser Empfehlung zustimmt und sie per entsprechender Verordnung umsetzt, wird diese Empfehlung dann der neue gesetzliche Mindestlohn ab 2021.
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Familienleistungen Das ändert sich 2020

Zum 1. Januar 2020 treten Änderungen beim Kinderzuschlag, beim Unterhaltsvorschuss und bei den Kinderfreibeträgen in Kraft. Von den Verbesserungen profitieren insbesondere Familien mit kleinen Einkommen.
Für viele Mütter, Väter und ihre Kinder verbessern sich zum Jahreswechsel Leistungen vom Staat. Vor allem Familien mit kleinen Einkommen und Alleinerziehende, die etwas mehr Unterstützung brauchen, profitieren. Eine Übersicht.
Unterhaltsvorschuss
Alleinerziehende, die vom anderen Elternteil keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt für ihr Kind erhalten, können Unterhaltsvorschuss beantragen. So hilft die Leistung Alleinerziehenden, die finanzielle Lebensgrundlage ihrer Kinder zu sichern. Die Sätze werden zum 1. Januar 2020 erhöht.
- Für Kinder bis fünf Jahren steigt der Unterhaltsvorschuss um 15 Euro auf bis zu 165 Euro.
- Für Kinder zwischen sechs und elf Jahren beträgt der Unterhaltsvorschuss künftig bis zu 220 Euro. Das ist ein Plus von 18 Euro.
- Für Kinder von zwölf bis einschließlich 17 Jahren liegt der Unterhaltsvorschuss im neuen Jahr bei bis zu 293 Euro, statt wie bisher bei bis zu 272 Euro.
Kinderzuschlag
Zum 1. Januar entfallen beim Kinderzuschlag die oberen Einkommensgrenzen. Dadurch können auch Familien mit etwas höheren Einkommen Kinderzuschlag beziehen. Das Einkommen der Eltern, das über den eigenen Bedarf hinausgeht, wird dabei nur noch zu 45 Prozent angerechnet, statt wie bisher zu 50 Prozent. Bereits zum 1. Juli 2019 stieg der Kinderzuschlag von maximal 170 Euro auf bis zu 185 Euro pro Monat und Kind.
Kinderfreibeträge
Zum 1. Januar erhöhen sich außerdem die Kinderfreibeträge. Der Kinderfreibetrag liegt künftig bei 5172 Euro. Der Betrag erhöht sich damit um 192 Euro. Eltern erhalten — je nach Einkommen — entweder Kindergeld oder die Freibeträge für Kinder bei der Einkommensteuer. Dabei prüft das Finanzamt, welche der beiden Leistungen für Eltern günstiger ist.
Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO-Verlag
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KOMMUNEN FORDERN MEHR LKW-ABSTELLPLÄTZE AN AUTOBAHNEN

„Die bisherigen Maßnahmen des Bundes zur Schaffung zusätzlicher Lkw-Stellplätze entlang der Bundesautobahnen sind zwar zu begrüßen, reichen jedoch bei weitem nicht aus. Durch die Inanspruchnahme und Beeinträchtigung der gemeindlichen Verkehrsinfrastruktur durch den Schwerlastverkehr entstehen Folgekosten für die betroffenen Städte und Gemeinden und eine erhebliche Beeinträchtigung der Lebensqualität vor Ort“, erläutert der Vorsitzende des DStGB-Ausschusses für Wirtschaft, Tourismus und Verkehr, Bürgermeister Ingo Hacker (Neuhausen auf den Fildern).
Gerade in den frühen Abend- und Nachtstunden ergeben sich Engpässe bei den Abstellflächen für Lkw. Das Parken in den Anliegerkommunen entlang der Bundesautobahnen ist seit vielen Jahren ein viel diskutiertes Thema in den betroffenen Städten- und Gemeinden. Fehlende Parkplätze sind nicht nur ein Ärgernis für Lkw-Fahrer. Sie sind ein Sicherheitsproblem für andere Verkehrsteilnehmer, wenn Fahrer die festgelegten Lenkzeiten überschreiten müssen. Durch die Nutzung von nicht geeigneten Ausweichflächen in den Städten und Gemeinden entstehen Abgas- und Lärmbelästigung für die Menschen. Weitere Probleme stellen Vermüllung und Verunreinigungen aufgrund fehlender Sanitäranlagen entlang der Straßen oder in betroffenen Gewerbegebieten dar.
Zuletzt hatte auch der Bundesverband Güterkraftverkehr wiederholt die Schaffung von mehr Stellplätzen für Lkw an Autobahnen angemahnt. Der Verband schätzt, dass bundesweit 35.000 bis 40.000 Lkw-Stellplätze fehlen. Der DStGB hat bereits in der Vergangenheit mehrfach und die Schaffung weiterer Stellplätze an Bundesautobahnen gefordert.
Neben der Schaffung von mehr Parkplätzen für Lkw muss ein wesentlicher Teil einer Gesamtstrategie des Bundes im Bereich des Güterverkehrs die Verlagerung von Gütertransporten auf Schiene und Wasserstraßen sein. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Zuwachs beim Güterverkehr auf der Straße im letzten Jahr knapp 3 Prozent betrug und auch in den Jahren bis 2020 mit einem ähnlichen Wachstum zu rechnen ist. „Es bedarf zusätzli-cher Investitionen des Bundes in den Ausbau und Erhalt der Schienennetze und Wasserwege sowie eine gezielte Förderung für den Güterumschlag auf nachhaltige Verkehrsträger und die Schaffung von mehr Gleisanschlüssen“, so der Ausschussvorsitzende Ingo Hacker.
Archivfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO.de
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