Haus & Garten
NABU: Vögel richtig füttern NABU gibt Hinweise zur Vogelfütterung

Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO.de
NABU/Hannover – Trotz vielerorts ausbleibenden Schneefalls bleiben die Temperaturen weiterhin niedrig. In dieser kalten Jahreszeit wollen viele Menschen etwas für die Vogelwelt tun. Eine Vogelfütterung ist zwar erst bei Frost und geschlossener Schneedecke wirklich notwendig, wenn es zu Nahrungsengpässen kommen kann, doch grundsätzlich ist gegen ganzjähriges Füttern aber nichts einzuwenden. Wichtig zu wissen ist allerdings, dass die Vogelfütterung generell nicht mit effektivem Schutz bedrohter Vogelarten verwechselt werden darf. Für einen dauerhaften Erhalt der Vogelarten ist vor allem eine naturnahe Gartengestaltung notwendig.
Die Vogelfütterung hat noch einen weiteren Effekt: „Menschen können dabei die Vögel aus nächster Nähe beobachten und das sogar mitten in der Stadt. So bringt die Fütterung dem Menschen die Vogelwelt näher“, betont Matthias Freter vom NABU Niedersachsen. Das Füttern ist damit nicht nur Unterstützung für die Tiere bei der Nahrungssuche, sondern auch ein Naturerlebnis und die Gelegenheit zur Verbesserung der Artenkenntnis. „Das gilt besonders für Kinder und Jugendliche, die immer weniger Gelegenheit zu eigenen Beobachtungen und Erlebnissen in der Natur haben. Die meisten engagierten Naturschützer haben einmal als begeisterte Beobachter am winterlichen Futterhäuschen begonnen“, so Matthias Freter.
NABU empfiehlt Futtersilos und bittet um regelmäßige Reinigung
Für die Vogelfütterung ist ein so genannter Futtersilo am besten geeignet, weil darin das Futter vor Nässe und Witterungseinflüssen geschützt ist. Außerdem wird im Silo im Gegensatz zu den offenen Futterhäuschen die Verunreinigung durch Vogelkot verhindert. Wer dennoch ein offenes Futterhäuschen nutzt, sollte es unbedingt täglich reinigen. Außerdem sollte keine Nässe ins Futterhaus eindringen, da sich ansonsten Krankheitserreger ausbreiten. Sämtliche Futterspender sollten wind‑, schnee- und regengeschützt angebracht werden. Außerdem sollten sie so platziert werden, dass sich Katzen nicht unbemerkt anschleichen können. Gleichzeitig sollten Bäume und Sträucher in der Nähe sein, die den Vögeln bei Gelegenheit Versteckmöglichkeiten bieten.
Beliebte Futtermittel sind vor allem Meisenknödel, doch diese stellen leider schnell eine Gefahr für die kleinen Vögel dar. „Achten Sie beim Kauf von Meisenknödeln und ähnlichen Produkten darauf, dass diese nicht, wie leider noch häufig üblich, in Plastiknetzen eingewickelt sind“, empfiehlt Matthias Freter. „Vögel können sich mit ihren Beinen darin verheddern und schwer verletzen.“ Alternativen gibt es einige: Selbstgemachte Meisenknödel gelingen auch plastikfrei und können in entsprechende Halterungen gefüllt werden, Vogelfutter auf Fettbasis kann außerdem in Form einer Futterglocke aufgehängt werden.
Vögel haben unterschiedliche Geschmäcker
Als Basisfutter, das im Zweifel von fast allen Arten gefressen wird, eignen sich Sonnenblumenkerne. Bei ungeschälten Kernen fällt zwar mehr Abfall an, dafür verweilen die Vögel aber länger an Ihrer Futterstelle. Freiland-Futtermischungen enthalten zusätzlich andere Samen unterschiedlicher Größe, die von verschiedenen Arten bevorzugt werden. „Die häufigsten Körnerfresser an Futterstellen sind Meisen, Finken und Sperlinge“, weiß Matthias Freter. „In Niedersachsen überwintern daneben auch Weichfutterfresser wie Rotkehlchen, Heckenbraunellen, Amseln oder Zaunkönige.“ Für sie kann man Rosinen, Obst, Haferflocken und Kleie in Bodennähe anbieten. Auch hier ist darauf zu achten, dass dieses Futter nicht verdirbt.
Als Futter grundsätzlich ungeeignet sind alle gewürzten und gesalzenen Speisen sowie Speisereste.
Wasservögel nicht füttern
Die Vogelfütterung schließt Wasservögel in Parks und Gärten eindeutig aus, diese sind nicht auf Zufütterung angewiesen. Solange die Wasserflächen schnee- und eisfrei sind, finden Enten, Gänse und Schwäne am Grund des Gewässers ausreichend pflanzliche Nahrung, auf die ihr Magen eingestellt ist. Matthias Freter erklärt dazu: „Diverse Backwaren sind aufgrund ihrer Zusammensetzung für die Tiere völlig ungeeignet, im Gegensatz zu uns Menschen ist die Verdauung der Tiere nicht auf Zusätze wie Salz, Konservierungsstoffe und Geschmacksverstärker eingerichtet und Brot quillt im Magen der Vögel auf.“ Des Weiteren werden Gewässer durch die ungeeigneten Futtermittel verschmutzt und mit Nährstoffen angereichert, letzteres kann vor allem im Sommer zum Wachstum von Bakterien und Blaualgen und damit zu Sauerstoffverlust führen.

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Effektivzins: Das Preisschild der Immobilienfinanzierung

Anbieter von Darlehen zur Immobilienfinanzierung müssen Ihnen einen effektiven Jahreszins angeben. Dieser Effektivzins soll Ihnen helfen, unterschiedliche Kreditangebote miteinander zu vergleichen. Doch das funktioniert nicht immer.
Das Wichtigste in Kürze:
- Wenn Sie eine Immobilie finanzieren, holen Sie vorher am besten mehrere Kreditangebote ein. Damit Sie diese Angebote miteinander vergleichen können, gibt es den effektiven Jahreszins.
- Anbieter sind gesetzlich dazu verpflichtet, mit diesem Zins die Kosten, die im Zusammenhang mit dem Darlehen anfallen, transparent anzugeben.
- Die Marktwächter haben untersucht, ob Anbieter von Immobilienkrediten diese gesetzlichen Vorgaben einheitlich umsetzen. Leider ist dies nicht immer der Fall.
- Der effektive Jahreszins ist noch nicht immer nachvollziehbar, Kosten werden unterschiedlich ausgewiesen und Grundbuchkosten werden teils gar nicht genannt.
Wollen Sie zur Immobilienfinanzierung einen Kredit abschließen, sollten Sie die Darlehen verschiedener Anbieter gegenüberstellen. Lassen Sie sich dabei jedoch nicht von kleinen Monatsraten blenden. Um Kosten, die im Zusammenhang mit dem Darlehen anfallen, zu überblicken, ist einzig der Effektivzins aussagekräftig.
Effektivzins soll Kredite vergleichbar machen
Der effektive Jahreszins zeigt die Gesamtkosten eines Darlehens als jährlichen Prozentsatz des Nettodarlehensbetrags an. Dadurch werden fast alle Kosten des Kredits auf die gesamte Laufzeit umgelegt. Die Kreditinstitute sind zur Angabe des effektiven Jahreszinses gesetzlich verpflichtet.
Anhand dieses Wertes können Sie unterschiedliche Angebote zur Immobilienfinanzierung miteinander vergleichen. Achten Sie unbedingt auf gleiche Laufzeiten, sonst ist der effektive Jahreszins wenig aussagekräftig für einen Vergleich. Einen Kredit mit zehn Jahren Laufzeit und einem effektiven Jahreszins von 2 Prozent können Sie nicht mit einem Kredit mit zwanzig Jahren Laufzeit und einem effektiven Jahreszins von 2 Prozent vergleichen. Beim länger laufenden Kredit zahlen Sie in diesem Beispiel unterm Strich sehr viel mehr an Zinsen.
Probleme bei der Umsetzung: Effektivzins mit Vorsicht genießen
Die Marktwächter haben verschiedene Kreditunterlagen untersucht. Das Ergebnis: Die Effektivzins-Angabe wird noch nicht überall einheitlich umgesetzt:
- Kosten sind nicht überall einheitlich ausgewiesen.
- Einzelne Posten werden teils unterschiedlich benannt.
- Angegebene Kosten beziehen sich teilweise auf unterschiedliche Zeiträume.
- Manchmal fehlen wichtige Angaben sogar komplett (z.B. die Grundbuchkosten bei Angabe der vertraglichen Nebenkosten eines Darlehens).
Das hat zur Folge, dass Kreditangebote nicht immer vergleichbar sind. Die zum Teil unverständlichen Angaben zu Kosten und Entgelten verunsichern zusätzlich.
Planen Sie den Erwerb einer Immobilie, können sich zum Thema Immobilienfinanzierung im Vorfeld bei den Verbraucherzentralen beraten lassen.
Wie berechnet sich der jährliche Effektivzins?
Die so genannte Preisangabenverordnung (PAngV) verpflichtet Anbieter von Immobiliendarlehen zur Angabe des Effektivzinses. Hierin ist auch geregelt, welche Kosten grundsätzlich in die Berechnung des effektiven Jahreszinses einzubeziehen sind. In die Berechnungsformel fließen unter anderem mit ein:
- Vermittlungskosten
- Kosten für die Eröffnung und Führung eines spezifischen Kontos
- Kosten für die Verwendung eines Zahlungsmittels, mit dem Geschäfte auf diesem Konto getätigt und Darlehensbeträge in Anspruch genommen werden können
- Kosten für Zahlungsgeschäfte (wenn für die Gewährung des Darlehens erforderlich)
- Kosten für die Immobilienbewertung (wenn für die Gewährung des Darlehens erforderlich)
- Gerichtskosten für die Eintragung eines Grundpfandrechts als Sicherheit für den Darlehensgeber (ohne Notarkosten)
- Kosten für Lebens- oder Rentenversicherungen (wenn für die Gewährung des Darlehens erforderlich)
- mit dem Darlehen verbundene Abschluss- und Verwaltungskosten
Diese Aufzählung ist nicht abschließend zu verstehen, und nicht jedes Entgelt, das von Anbietern verlangt wird, ist rechtlich auch zulässig. Wie genau die Kosten für den Effektivzins mit einzuberechnen sind, hängt von Ihrem individuellen Vertrag ab.
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