Haus & Garten

NABU gibt Tipps zum Bau von Vogelhäusern

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Pres­se­mit­tei­lung: NABU – Archiv­fo­to: Ingo Tonsor@LeserECHO.de

Die ‚Woh­nungs­su­che‘ der hei­mi­schen Tier­welt wird oft durch den Men­schen erschwert. Alte oder mor­sche Bäu­me sowie Brut­ni­schen an Gebäu­den oder Hecken feh­len, die den Tie­ren Schutz bie­ten könn­ten“, erklärt Phil­ip Foth, Pres­se­spre­cher des NABU Nie­der­sach­sen. Neben der Fut­ter­su­che müs­sen vie­le Vögel stark dar­um kämp­fen, einen siche­ren Brut­platz zu fin­den, da natür­li­che und vor allem geeig­ne­te Plät­ze oft rar sind. In Fol­ge des­sen grei­fen die Tie­re häu­fig auf vor­han­de­ne Nist­käs­ten zurück. Doch nicht nur Vögel, son­dern auch ande­re klei­ne Säu­ge­tie­re und Insek­ten quar­tie­ren sich ger­ne in die­sen schüt­zen­den Hei­men ein.

Auch im Win­ter kön­nen noch Nist­käs­ten ange­bracht wer­den, um der hei­mi­schen Tier­welt behilf­lich zu sein, den Win­ter zu über­ste­hen. Dabei sind eini­ge Din­ge zu beach­ten: Auf­ge­hängt wer­den soll­te der Kas­ten in zwei bis drei Metern Höhe. Best­mög­lich ist die Aus­rich­tung nach Osten oder Süd­os­ten, um spä­ter star­ker Son­nen­ein­strah­lung wäh­rend der Brut­zeit vor­zu­beu­gen. Wei­ter­hin soll­te das Ein­flug­loch nicht zur Wet­ter­sei­te zei­gen, damit wenig Regen oder Wind in die war­me Behau­sung ein­dringt. Um den Baum nicht zu beschä­di­gen, kom­men rost­freie Alu­mi­ni­um­nä­gel oder fes­te Draht­bü­gel bei der Mon­ta­ge in Betracht. Äußerst wich­tig ist, den Nist­kas­ten außer Reich­wei­te von Kat­zen und Mar­dern anzu­brin­gen, also an Haus­wän­den, Bal­ko­nen und Schuppen.

In der kal­ten Jah­res­zeit hel­fen nicht nur Nist­käs­ten den Tie­ren beim Über­win­tern, son­dern auch ande­re natür­li­che Unter­brin­gun­gen. Hoh­le Blü­ten­stän­gel von Stau­den­pflan­zen zum Bei­spiel, schüt­zen eine Viel­zahl von Insek­ten wie Wild­bie­nen oder Ohr­wür­mern. Aus die­sem Grund ist es emp­feh­lens­wert, im Win­ter nicht alle natür­li­chen Behau­sun­gen für die Tie­re im Gar­ten zu ent­fer­nen, son­dern abge­stor­be­ne Pflan­zen­tei­le, Laub oder Holz­schei­te vor­erst an Ort und Stel­le zu belassen.

„Um Arten­kennt­nis­se zu ver­mit­teln, stellt die Win­ter­füt­te­rung von Vögeln eine erst­klas­si­ge Gele­gen­heit dar. Vor allem mit Kin­dern ist dies eine schö­ne Tätig­keit, um ihnen die Natur näher zu brin­gen“, so Phil­ip Foth. 

Wer noch kei­ne Vogel­käs­ten besitzt, kann mit Hil­fe der 30-sei­ti­gen Bau­plan­samm­lung des NABU selbst wel­che kon­stru­ie­ren und die­se danach im eige­nen Gar­ten auf­hän­gen. Ange­for­dert wer­den kann die Bro­schü­re gegen fünf Euro beim NABU Nie­der­sach­sen, Kenn­wort: Nist­kas­ten, Allee­str. 36, 30167 Hannover.


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Mit Ytong Bau­satz­haus bis zu 96.250 Euro sparen

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Ein Haus bau­en für den Klimaschutz
 
Ytong Bau­satz­haus för­dert das ener­gie­ef­fi­zi­en­te Bau­en und leis­tet damit gleich­zei­tig einen
ganz beson­de­ren Bei­trag zum Kli­ma­schutz: Alle Bau­her­ren, die sich bis Ende des Jah­res für
den Bau der Stadt­vil­la STV 133 oder des Ein­fa­mi­li­en­hau­ses EFH 147 ent­schei­den, kön­nen bis
zu 96.250 Euro spa­ren. Dabei schenkt der Anbie­ter sei­nen Kun­den die massive
Ober­ge­schoss­de­cke oder das Ytong Mas­siv­dach im Wert von 10.000 Euro. In Kom­bi­na­ti­on mit
der neu­en BEG För­de­rung für ein Effi­zi­enz­haus 55 EE in Höhe von 26.250 Euro sowie einer
Erspar­nis durch mög­li­che Eigen­leis­tun­gen von bis zu 60.000 Euro kommt so eine Ersparnis
von sat­ten 96.250 Euro zusammen.
 
Ytong Bau­satz­haus hat für die­se beson­de­re Akti­on zwei der belieb­tes­ten Häu­ser aus­ge­wählt: Das
Ein­fa­mi­li­en­haus EFH 147 besticht durch zeit­los ele­gan­te Optik und einen prak­ti­schen und gut
durch­dach­ten Grund­riss. Der Fas­sa­den­rück­sprung wer­tet das Haus optisch auf und bie­tet Platz für einen Bal­kon im Ober­ge­schoss, der gleich­zei­tig als Ter­ras­sen­über­da­chung dient. Mit einer Wohn­flä­che von 149,30 m² (Nutz­flä­che: 165,10 m²) bie­tet es im Erd­ge­schoss einen moder­nen, offe­nen Koch- Ess­be­reich, einen groß­zü­gi­gen Wohn­raum sowie ein wei­te­res Zim­mer. Im Ober­ge­schoss sind drei schön geschnit­te­ne Räu­me mit gemüt­li­chen Dach­schrä­gen sowie ein üppig dimen­sio­nier­tes Bade­zim­mer ange­ord­net. Das exzel­len­te Ener­gie­kon­zept des Mas­siv­hau­ses, das eine effek­ti­ve Wohn­raum­lüf­tungs­an­la­ge inte­griert, sorgt für mini­ma­len Ener­gie­ver­brauch – auch dank der däm­men­den Eigen­schaf­ten von Ytong Porenbeton.
 
Die Stadt­vil­la STV 133 ist die Ant­wort von Ytong Bau­satz­haus auf den neu­en Trend zum Woh­nen in der Stadt. Mit fast qua­dra­ti­schem Grund­riss (Außen­ma­ße 8,75 x 10,30 m) und einem schlich­ten kubi­schen Außen­bau passt sie sich in nahe­zu jede Umge­bung ein. Eine geo­me­trisch struk­tu­rier­te Fas­sa­de mit ver­schie­den­far­bi­gem Außen­putz und ein flach geneig­tes Zelt­dach unter­strei­chen und beto­nen die kom­pro­miss­los moder­ne Archi­tek­tur. Gro­ße, sym­me­trisch ange­ord­ne­te Fens­ter in allen Eta­gen las­sen viel Licht hin­ein und sor­gen für eine hel­le und freund­li­che Atmo­sphä­re im gan­zen Haus. Mit einer Wohn­flä­che von 134 m² bie­tet es zudem aus­rei­chend Platz für eine gro­ße Familie.
 
Bei­de Häu­ser wer­den mit 36,5 cm dicken Stei­nen aus Ytong Poren­be­ton, die unter umwelt­ge­rech­ten und res­sour­cen­scho­nen­den Aspek­ten pro­du­ziert wer­den, gebaut. Die Bau­her­ren erstel­len dabei in Eigen­leis­tung eine hoch­wär­me­däm­men­de Gebäu­de­hül­le, die ohne zusätz­li­che Däm­mung den Stan­dard eines Effi­zi­enz­hau­ses 55 erreicht. Als zusätz­li­chen Bei­trag zum Kli­ma­schutz bekom­men Bau­her­ren, die sich im Akti­ons­zeit­raum für den Bau des Ein­fa­mi­li­en­hau­ses EFH 147 oder für die Stadt­vil­la STV 133 ent­schei­den, von Ytong Bau­satz­haus das Ytong Mas­siv­dach oder die mas­si­ve Ober­ge­schoss­de­cke im Wert von 10.000 Euro geschenkt. Dadurch redu­ziert sich der Preis für den Bau­satz EFH 147 von 137.000 Euro auf 127.000 Euro. Bei der Stadt­vil­la STV 133 sin­ken die Kos­ten von 132.000 Euro auf 122.000 Euro. Hin­zu kommt eine Erspar­nis von bis zu 60.000 Euro durch die Aus­füh­rung des lohn­kos­ten­in­ten­si­ven Roh­baus in Selbst­bau­wei­se. Durch Ein­satz einer Wär­me­pum­pe kön­nen die Häu­ser ein­fach als EH 55 EE auf­ge­wer­tet wer­den und dabei von För­der­gel­dern profitieren.
Denn ab dem 1.7.2021 wird der Bau von effi­zi­en­ten Gebäu­den durch eine neue BEG För­de­rung in Höhe von 26.250 Euro unter­stützt. Fazit: 10.000 Euro + 60.000 Euro + 26.250 Euro = 96.250 Euro Ersparnis.
 
Sämt­li­che Details zur aktu­el­len Spar­ak­ti­on von Ytong Bau­satz­haus ste­hen unter www.ytong-
 

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Effek­tiv­zins: Das Preis­schild der Immobilienfinanzierung

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Anbie­ter von Dar­le­hen zur Immo­bi­li­en­fi­nan­zie­rung müs­sen Ihnen einen effek­ti­ven Jah­res­zins ange­ben. Die­ser Effek­tiv­zins soll Ihnen hel­fen, unter­schied­li­che Kre­dit­an­ge­bo­te mit­ein­an­der zu ver­glei­chen. Doch das funk­tio­niert nicht immer.

Das Wich­tigs­te in Kürze:

  • Wenn Sie eine Immo­bi­lie finan­zie­ren, holen Sie vor­her am bes­ten meh­re­re Kre­dit­an­ge­bo­te ein. Damit Sie die­se Ange­bo­te mit­ein­an­der ver­glei­chen kön­nen, gibt es den effek­ti­ven Jahreszins.
  • Anbie­ter sind gesetz­lich dazu ver­pflich­tet, mit die­sem Zins die Kos­ten, die im Zusam­men­hang mit dem Dar­le­hen anfal­len, trans­pa­rent anzugeben.
  • Die Markt­wäch­ter haben unter­sucht, ob Anbie­ter von Immo­bi­li­en­kre­di­ten die­se gesetz­li­chen Vor­ga­ben ein­heit­lich umset­zen. Lei­der ist dies nicht immer der Fall.
  • Der effek­ti­ve Jah­res­zins ist noch nicht immer nach­voll­zieh­bar, Kos­ten wer­den unter­schied­lich aus­ge­wie­sen und Grund­buch­kos­ten wer­den teils gar nicht genannt.

Wol­len Sie zur Immo­bi­li­en­fi­nan­zie­rung einen Kre­dit abschlie­ßen, soll­ten Sie die Dar­le­hen ver­schie­de­ner Anbie­ter gegen­über­stel­len. Las­sen Sie sich dabei jedoch nicht von klei­nen Monats­ra­ten blen­den. Um Kos­ten, die im Zusam­men­hang mit dem Dar­le­hen anfal­len, zu über­bli­cken, ist ein­zig der Effek­tiv­zins aussagekräftig.

Effek­tiv­zins soll Kre­di­te ver­gleich­bar machen

Der effek­ti­ve Jah­res­zins zeigt die Gesamt­kos­ten eines Dar­le­hens als jähr­li­chen Pro­zent­satz des Net­to­dar­le­hens­be­trags an. Dadurch wer­den fast alle Kos­ten des Kre­dits auf die gesam­te Lauf­zeit umge­legt. Die Kre­dit­in­sti­tu­te sind zur Anga­be des effek­ti­ven Jah­res­zin­ses gesetz­lich verpflichtet.

Anhand die­ses Wer­tes kön­nen Sie unter­schied­li­che Ange­bo­te zur Immo­bi­li­en­fi­nan­zie­rung mit­ein­an­der ver­glei­chen.  Ach­ten Sie unbe­dingt auf glei­che Lauf­zei­ten, sonst ist der effek­ti­ve Jah­res­zins wenig aus­sa­ge­kräf­tig für einen Ver­gleich. Einen Kre­dit mit zehn Jah­ren Lauf­zeit und einem effek­ti­ven Jah­res­zins von 2 Pro­zent kön­nen Sie nicht mit einem Kre­dit mit zwan­zig Jah­ren Lauf­zeit und einem effek­ti­ven Jah­res­zins von 2 Pro­zent ver­glei­chen. Beim län­ger lau­fen­den Kre­dit zah­len Sie in die­sem Bei­spiel unterm Strich sehr viel mehr an Zinsen.

Pro­ble­me bei der Umset­zung: Effek­tiv­zins mit Vor­sicht genießen

Die Markt­wäch­ter haben ver­schie­de­ne Kre­dit­un­ter­la­gen unter­sucht. Das Ergeb­nis: Die Effek­tiv­zins-Anga­be wird noch nicht über­all ein­heit­lich umgesetzt:

  • Kos­ten sind nicht über­all ein­heit­lich ausgewiesen.
  • Ein­zel­ne Pos­ten wer­den teils unter­schied­lich benannt.
  • Ange­ge­be­ne Kos­ten bezie­hen sich teil­wei­se auf unter­schied­li­che Zeiträume.
  • Manch­mal feh­len wich­ti­ge Anga­ben sogar kom­plett (z.B. die Grund­buch­kos­ten bei Anga­be der ver­trag­li­chen Neben­kos­ten eines Darlehens).

Das hat zur Fol­ge, dass Kre­dit­an­ge­bo­te nicht immer ver­gleich­bar sind. Die zum Teil unver­ständ­li­chen Anga­ben zu Kos­ten und Ent­gel­ten ver­un­si­chern zusätzlich. 

Pla­nen Sie den Erwerb einer Immo­bi­lie, kön­nen sich zum The­ma Immo­bi­li­en­fi­nan­zie­rung im Vor­feld bei den Ver­brau­cher­zen­tra­len bera­ten lassen. 

Wie berech­net sich der jähr­li­che Effektivzins?

Die so genann­te Preis­an­ga­ben­ver­ord­nung (PAngV) ver­pflich­tet Anbie­ter von Immo­bi­li­en­dar­le­hen zur Anga­be des Effek­tiv­zin­ses. Hier­in ist auch gere­gelt, wel­che Kos­ten grund­sätz­lich in die Berech­nung des effek­ti­ven Jah­res­zin­ses ein­zu­be­zie­hen sind. In die Berech­nungs­for­mel flie­ßen unter ande­rem mit ein: 

  • Ver­mitt­lungs­kos­ten
  • Kos­ten für die Eröff­nung und Füh­rung eines spe­zi­fi­schen Kontos
  • Kos­ten für die Ver­wen­dung eines Zah­lungs­mit­tels, mit dem Geschäf­te auf die­sem Kon­to getä­tigt und Dar­le­hens­be­trä­ge in Anspruch genom­men wer­den können
  • Kos­ten für Zah­lungs­ge­schäf­te (wenn für die Gewäh­rung des Dar­le­hens erforderlich)
  • Kos­ten für die Immo­bi­li­en­be­wer­tung (wenn für die Gewäh­rung des Dar­le­hens erforderlich)
  • Gerichts­kos­ten für die Ein­tra­gung eines Grund­pfand­rechts als Sicher­heit für den Dar­le­hens­ge­ber (ohne Notarkosten)
  • Kos­ten für Lebens- oder Ren­ten­ver­si­che­run­gen (wenn für die Gewäh­rung des Dar­le­hens erforderlich)
  • mit dem Dar­le­hen ver­bun­de­ne Abschluss- und Verwaltungskosten

Die­se Auf­zäh­lung ist nicht abschlie­ßend zu ver­ste­hen, und nicht jedes Ent­gelt, das von Anbie­tern ver­langt wird, ist recht­lich auch zuläs­sig. Wie genau die Kos­ten für den Effek­tiv­zins mit ein­zu­be­rech­nen sind, hängt  von Ihrem indi­vi­du­el­len Ver­trag ab. 

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