Haus & Garten

NABU: Vögel rich­tig füt­tern NABU gibt Hin­wei­se zur Vogelfütterung

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Foto: Ingo Ton­sor @LeserECHO.de

NABU/Han­no­ver – Trotz vie­ler­orts aus­blei­ben­den Schnee­falls blei­ben die Tem­pe­ra­tu­ren wei­ter­hin nied­rig. In die­ser kal­ten Jah­res­zeit wol­len vie­le Men­schen etwas für die Vogel­welt tun. Eine Vogel­füt­te­rung ist zwar erst bei Frost und geschlos­se­ner Schnee­de­cke wirk­lich not­wen­dig, wenn es zu Nah­rungs­eng­päs­sen kom­men kann, doch grund­sätz­lich ist gegen ganz­jäh­ri­ges Füt­tern aber nichts ein­zu­wen­den. Wich­tig zu wis­sen ist aller­dings, dass die Vogel­füt­te­rung gene­rell nicht mit effek­ti­vem Schutz bedroh­ter Vogel­ar­ten ver­wech­selt wer­den darf. Für einen dau­er­haf­ten Erhalt der Vogel­ar­ten ist vor allem eine natur­na­he Gar­ten­ge­stal­tung notwendig.

Die Vogel­füt­te­rung hat noch einen wei­te­ren Effekt: „Men­schen kön­nen dabei die Vögel aus nächs­ter Nähe beob­ach­ten und das sogar mit­ten in der Stadt. So bringt die Füt­te­rung dem Men­schen die Vogel­welt näher“, betont Mat­thi­as Fre­ter vom NABU Nie­der­sach­sen. Das Füt­tern ist damit nicht nur Unter­stüt­zung für die Tie­re bei der Nah­rungs­su­che, son­dern auch ein Natur­er­leb­nis und die Gele­gen­heit zur Ver­bes­se­rung der Arten­kennt­nis. „Das gilt beson­ders für Kin­der und Jugend­li­che, die immer weni­ger Gele­gen­heit zu eige­nen Beob­ach­tun­gen und Erleb­nis­sen in der Natur haben. Die meis­ten enga­gier­ten Natur­schüt­zer haben ein­mal als begeis­ter­te Beob­ach­ter am win­ter­li­chen Fut­ter­häus­chen begon­nen“, so Mat­thi­as Freter.

NABU emp­fiehlt Fut­ter­si­los und bit­tet um regel­mä­ßi­ge Reinigung

Für die Vogel­füt­te­rung ist ein so genann­ter Fut­ter­si­lo am bes­ten geeig­net, weil dar­in das Fut­ter vor Näs­se und Wit­te­rungs­ein­flüs­sen geschützt ist. Außer­dem wird im Silo im Gegen­satz zu den offe­nen Fut­ter­häus­chen die Ver­un­rei­ni­gung durch Vogel­kot ver­hin­dert. Wer den­noch ein offe­nes Fut­ter­häus­chen nutzt, soll­te es unbe­dingt täg­lich rei­ni­gen. Außer­dem soll­te kei­ne Näs­se ins Fut­ter­haus ein­drin­gen, da sich ansons­ten Krank­heits­er­re­ger aus­brei­ten. Sämt­li­che Fut­ter­spen­der soll­ten wind‑, schnee- und regen­ge­schützt ange­bracht wer­den. Außer­dem soll­ten sie so plat­ziert wer­den, dass sich Kat­zen nicht unbe­merkt anschlei­chen kön­nen. Gleich­zei­tig soll­ten Bäu­me und Sträu­cher in der Nähe sein, die den Vögeln bei Gele­gen­heit Ver­steck­mög­lich­kei­ten bieten.

Belieb­te Fut­ter­mit­tel sind vor allem Mei­sen­knö­del, doch die­se stel­len lei­der schnell eine Gefahr für die klei­nen Vögel dar. „Ach­ten Sie beim Kauf von Mei­sen­knö­deln und ähn­li­chen Pro­duk­ten dar­auf, dass die­se nicht, wie lei­der noch häu­fig üblich, in Plas­tik­net­zen ein­ge­wi­ckelt sind“, emp­fiehlt Mat­thi­as Fre­ter. „Vögel kön­nen sich mit ihren Bei­nen dar­in ver­hed­dern und schwer ver­let­zen.“ Alter­na­ti­ven gibt es eini­ge: Selbst­ge­mach­te Mei­sen­knö­del gelin­gen auch plas­tik­frei und kön­nen in ent­spre­chen­de Hal­te­run­gen gefüllt wer­den, Vogel­fut­ter auf Fett­ba­sis kann außer­dem in Form einer Fut­ter­glo­cke auf­ge­hängt werden.

Vögel haben unter­schied­li­che Geschmäcker

Als Basis­fut­ter, das im Zwei­fel von fast allen Arten gefres­sen wird, eig­nen sich Son­nen­blu­men­ker­ne. Bei unge­schäl­ten Ker­nen fällt zwar mehr Abfall an, dafür ver­wei­len die Vögel aber län­ger an Ihrer Fut­ter­stel­le. Frei­land-Fut­ter­mi­schun­gen ent­hal­ten zusätz­lich ande­re Samen unter­schied­li­cher Grö­ße, die von ver­schie­de­nen Arten bevor­zugt wer­den. „Die häu­figs­ten Kör­ner­fres­ser an Fut­ter­stel­len sind Mei­sen, Fin­ken und Sper­lin­ge“, weiß Mat­thi­as Fre­ter. „In Nie­der­sach­sen über­win­tern dane­ben auch Weich­fut­ter­fres­ser wie Rot­kehl­chen, Hecken­brau­nel­len, Amseln oder Zaun­kö­ni­ge.“ Für sie kann man Rosi­nen, Obst, Hafer­flo­cken und Kleie in Boden­nä­he anbie­ten. Auch hier ist dar­auf zu ach­ten, dass die­ses Fut­ter nicht verdirbt.

Als Fut­ter grund­sätz­lich unge­eig­net sind alle gewürz­ten und gesal­ze­nen Spei­sen sowie Speisereste.

Was­ser­vö­gel nicht füttern

Die Vogel­füt­te­rung schließt Was­ser­vö­gel in Parks und Gär­ten ein­deu­tig aus, die­se sind nicht auf Zufüt­te­rung ange­wie­sen. Solan­ge die Was­ser­flä­chen schnee- und eis­frei sind, fin­den Enten, Gän­se und Schwä­ne am Grund des Gewäs­sers aus­rei­chend pflanz­li­che Nah­rung, auf die ihr Magen ein­ge­stellt ist. Mat­thi­as Fre­ter erklärt dazu: „Diver­se Back­wa­ren sind auf­grund ihrer Zusam­men­set­zung für die Tie­re völ­lig unge­eig­net, im Gegen­satz zu uns Men­schen ist die Ver­dau­ung der Tie­re nicht auf Zusät­ze wie Salz, Kon­ser­vie­rungs­stof­fe und Geschmacks­ver­stär­ker ein­ge­rich­tet und Brot quillt im Magen der Vögel auf.“ Des Wei­te­ren wer­den Gewäs­ser durch die unge­eig­ne­ten Fut­ter­mit­tel ver­schmutzt und mit Nähr­stof­fen ange­rei­chert, letz­te­res kann vor allem im Som­mer zum Wachs­tum von Bak­te­ri­en und Blau­al­gen und damit zu Sau­er­stoff­ver­lust führen.

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Mit Ytong Bau­satz­haus bis zu 96.250 Euro sparen

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Ein Haus bau­en für den Klimaschutz
 
Ytong Bau­satz­haus för­dert das ener­gie­ef­fi­zi­en­te Bau­en und leis­tet damit gleich­zei­tig einen
ganz beson­de­ren Bei­trag zum Kli­ma­schutz: Alle Bau­her­ren, die sich bis Ende des Jah­res für
den Bau der Stadt­vil­la STV 133 oder des Ein­fa­mi­li­en­hau­ses EFH 147 ent­schei­den, kön­nen bis
zu 96.250 Euro spa­ren. Dabei schenkt der Anbie­ter sei­nen Kun­den die massive
Ober­ge­schoss­de­cke oder das Ytong Mas­siv­dach im Wert von 10.000 Euro. In Kom­bi­na­ti­on mit
der neu­en BEG För­de­rung für ein Effi­zi­enz­haus 55 EE in Höhe von 26.250 Euro sowie einer
Erspar­nis durch mög­li­che Eigen­leis­tun­gen von bis zu 60.000 Euro kommt so eine Ersparnis
von sat­ten 96.250 Euro zusammen.
 
Ytong Bau­satz­haus hat für die­se beson­de­re Akti­on zwei der belieb­tes­ten Häu­ser aus­ge­wählt: Das
Ein­fa­mi­li­en­haus EFH 147 besticht durch zeit­los ele­gan­te Optik und einen prak­ti­schen und gut
durch­dach­ten Grund­riss. Der Fas­sa­den­rück­sprung wer­tet das Haus optisch auf und bie­tet Platz für einen Bal­kon im Ober­ge­schoss, der gleich­zei­tig als Ter­ras­sen­über­da­chung dient. Mit einer Wohn­flä­che von 149,30 m² (Nutz­flä­che: 165,10 m²) bie­tet es im Erd­ge­schoss einen moder­nen, offe­nen Koch- Ess­be­reich, einen groß­zü­gi­gen Wohn­raum sowie ein wei­te­res Zim­mer. Im Ober­ge­schoss sind drei schön geschnit­te­ne Räu­me mit gemüt­li­chen Dach­schrä­gen sowie ein üppig dimen­sio­nier­tes Bade­zim­mer ange­ord­net. Das exzel­len­te Ener­gie­kon­zept des Mas­siv­hau­ses, das eine effek­ti­ve Wohn­raum­lüf­tungs­an­la­ge inte­griert, sorgt für mini­ma­len Ener­gie­ver­brauch – auch dank der däm­men­den Eigen­schaf­ten von Ytong Porenbeton.
 
Die Stadt­vil­la STV 133 ist die Ant­wort von Ytong Bau­satz­haus auf den neu­en Trend zum Woh­nen in der Stadt. Mit fast qua­dra­ti­schem Grund­riss (Außen­ma­ße 8,75 x 10,30 m) und einem schlich­ten kubi­schen Außen­bau passt sie sich in nahe­zu jede Umge­bung ein. Eine geo­me­trisch struk­tu­rier­te Fas­sa­de mit ver­schie­den­far­bi­gem Außen­putz und ein flach geneig­tes Zelt­dach unter­strei­chen und beto­nen die kom­pro­miss­los moder­ne Archi­tek­tur. Gro­ße, sym­me­trisch ange­ord­ne­te Fens­ter in allen Eta­gen las­sen viel Licht hin­ein und sor­gen für eine hel­le und freund­li­che Atmo­sphä­re im gan­zen Haus. Mit einer Wohn­flä­che von 134 m² bie­tet es zudem aus­rei­chend Platz für eine gro­ße Familie.
 
Bei­de Häu­ser wer­den mit 36,5 cm dicken Stei­nen aus Ytong Poren­be­ton, die unter umwelt­ge­rech­ten und res­sour­cen­scho­nen­den Aspek­ten pro­du­ziert wer­den, gebaut. Die Bau­her­ren erstel­len dabei in Eigen­leis­tung eine hoch­wär­me­däm­men­de Gebäu­de­hül­le, die ohne zusätz­li­che Däm­mung den Stan­dard eines Effi­zi­enz­hau­ses 55 erreicht. Als zusätz­li­chen Bei­trag zum Kli­ma­schutz bekom­men Bau­her­ren, die sich im Akti­ons­zeit­raum für den Bau des Ein­fa­mi­li­en­hau­ses EFH 147 oder für die Stadt­vil­la STV 133 ent­schei­den, von Ytong Bau­satz­haus das Ytong Mas­siv­dach oder die mas­si­ve Ober­ge­schoss­de­cke im Wert von 10.000 Euro geschenkt. Dadurch redu­ziert sich der Preis für den Bau­satz EFH 147 von 137.000 Euro auf 127.000 Euro. Bei der Stadt­vil­la STV 133 sin­ken die Kos­ten von 132.000 Euro auf 122.000 Euro. Hin­zu kommt eine Erspar­nis von bis zu 60.000 Euro durch die Aus­füh­rung des lohn­kos­ten­in­ten­si­ven Roh­baus in Selbst­bau­wei­se. Durch Ein­satz einer Wär­me­pum­pe kön­nen die Häu­ser ein­fach als EH 55 EE auf­ge­wer­tet wer­den und dabei von För­der­gel­dern profitieren.
Denn ab dem 1.7.2021 wird der Bau von effi­zi­en­ten Gebäu­den durch eine neue BEG För­de­rung in Höhe von 26.250 Euro unter­stützt. Fazit: 10.000 Euro + 60.000 Euro + 26.250 Euro = 96.250 Euro Ersparnis.
 
Sämt­li­che Details zur aktu­el­len Spar­ak­ti­on von Ytong Bau­satz­haus ste­hen unter www.ytong-
 

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Effek­tiv­zins: Das Preis­schild der Immobilienfinanzierung

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Anbie­ter von Dar­le­hen zur Immo­bi­li­en­fi­nan­zie­rung müs­sen Ihnen einen effek­ti­ven Jah­res­zins ange­ben. Die­ser Effek­tiv­zins soll Ihnen hel­fen, unter­schied­li­che Kre­dit­an­ge­bo­te mit­ein­an­der zu ver­glei­chen. Doch das funk­tio­niert nicht immer.

Das Wich­tigs­te in Kürze:

  • Wenn Sie eine Immo­bi­lie finan­zie­ren, holen Sie vor­her am bes­ten meh­re­re Kre­dit­an­ge­bo­te ein. Damit Sie die­se Ange­bo­te mit­ein­an­der ver­glei­chen kön­nen, gibt es den effek­ti­ven Jahreszins.
  • Anbie­ter sind gesetz­lich dazu ver­pflich­tet, mit die­sem Zins die Kos­ten, die im Zusam­men­hang mit dem Dar­le­hen anfal­len, trans­pa­rent anzugeben.
  • Die Markt­wäch­ter haben unter­sucht, ob Anbie­ter von Immo­bi­li­en­kre­di­ten die­se gesetz­li­chen Vor­ga­ben ein­heit­lich umset­zen. Lei­der ist dies nicht immer der Fall.
  • Der effek­ti­ve Jah­res­zins ist noch nicht immer nach­voll­zieh­bar, Kos­ten wer­den unter­schied­lich aus­ge­wie­sen und Grund­buch­kos­ten wer­den teils gar nicht genannt.

Wol­len Sie zur Immo­bi­li­en­fi­nan­zie­rung einen Kre­dit abschlie­ßen, soll­ten Sie die Dar­le­hen ver­schie­de­ner Anbie­ter gegen­über­stel­len. Las­sen Sie sich dabei jedoch nicht von klei­nen Monats­ra­ten blen­den. Um Kos­ten, die im Zusam­men­hang mit dem Dar­le­hen anfal­len, zu über­bli­cken, ist ein­zig der Effek­tiv­zins aussagekräftig.

Effek­tiv­zins soll Kre­di­te ver­gleich­bar machen

Der effek­ti­ve Jah­res­zins zeigt die Gesamt­kos­ten eines Dar­le­hens als jähr­li­chen Pro­zent­satz des Net­to­dar­le­hens­be­trags an. Dadurch wer­den fast alle Kos­ten des Kre­dits auf die gesam­te Lauf­zeit umge­legt. Die Kre­dit­in­sti­tu­te sind zur Anga­be des effek­ti­ven Jah­res­zin­ses gesetz­lich verpflichtet.

Anhand die­ses Wer­tes kön­nen Sie unter­schied­li­che Ange­bo­te zur Immo­bi­li­en­fi­nan­zie­rung mit­ein­an­der ver­glei­chen.  Ach­ten Sie unbe­dingt auf glei­che Lauf­zei­ten, sonst ist der effek­ti­ve Jah­res­zins wenig aus­sa­ge­kräf­tig für einen Ver­gleich. Einen Kre­dit mit zehn Jah­ren Lauf­zeit und einem effek­ti­ven Jah­res­zins von 2 Pro­zent kön­nen Sie nicht mit einem Kre­dit mit zwan­zig Jah­ren Lauf­zeit und einem effek­ti­ven Jah­res­zins von 2 Pro­zent ver­glei­chen. Beim län­ger lau­fen­den Kre­dit zah­len Sie in die­sem Bei­spiel unterm Strich sehr viel mehr an Zinsen.

Pro­ble­me bei der Umset­zung: Effek­tiv­zins mit Vor­sicht genießen

Die Markt­wäch­ter haben ver­schie­de­ne Kre­dit­un­ter­la­gen unter­sucht. Das Ergeb­nis: Die Effek­tiv­zins-Anga­be wird noch nicht über­all ein­heit­lich umgesetzt:

  • Kos­ten sind nicht über­all ein­heit­lich ausgewiesen.
  • Ein­zel­ne Pos­ten wer­den teils unter­schied­lich benannt.
  • Ange­ge­be­ne Kos­ten bezie­hen sich teil­wei­se auf unter­schied­li­che Zeiträume.
  • Manch­mal feh­len wich­ti­ge Anga­ben sogar kom­plett (z.B. die Grund­buch­kos­ten bei Anga­be der ver­trag­li­chen Neben­kos­ten eines Darlehens).

Das hat zur Fol­ge, dass Kre­dit­an­ge­bo­te nicht immer ver­gleich­bar sind. Die zum Teil unver­ständ­li­chen Anga­ben zu Kos­ten und Ent­gel­ten ver­un­si­chern zusätzlich. 

Pla­nen Sie den Erwerb einer Immo­bi­lie, kön­nen sich zum The­ma Immo­bi­li­en­fi­nan­zie­rung im Vor­feld bei den Ver­brau­cher­zen­tra­len bera­ten lassen. 

Wie berech­net sich der jähr­li­che Effektivzins?

Die so genann­te Preis­an­ga­ben­ver­ord­nung (PAngV) ver­pflich­tet Anbie­ter von Immo­bi­li­en­dar­le­hen zur Anga­be des Effek­tiv­zin­ses. Hier­in ist auch gere­gelt, wel­che Kos­ten grund­sätz­lich in die Berech­nung des effek­ti­ven Jah­res­zin­ses ein­zu­be­zie­hen sind. In die Berech­nungs­for­mel flie­ßen unter ande­rem mit ein: 

  • Ver­mitt­lungs­kos­ten
  • Kos­ten für die Eröff­nung und Füh­rung eines spe­zi­fi­schen Kontos
  • Kos­ten für die Ver­wen­dung eines Zah­lungs­mit­tels, mit dem Geschäf­te auf die­sem Kon­to getä­tigt und Dar­le­hens­be­trä­ge in Anspruch genom­men wer­den können
  • Kos­ten für Zah­lungs­ge­schäf­te (wenn für die Gewäh­rung des Dar­le­hens erforderlich)
  • Kos­ten für die Immo­bi­li­en­be­wer­tung (wenn für die Gewäh­rung des Dar­le­hens erforderlich)
  • Gerichts­kos­ten für die Ein­tra­gung eines Grund­pfand­rechts als Sicher­heit für den Dar­le­hens­ge­ber (ohne Notarkosten)
  • Kos­ten für Lebens- oder Ren­ten­ver­si­che­run­gen (wenn für die Gewäh­rung des Dar­le­hens erforderlich)
  • mit dem Dar­le­hen ver­bun­de­ne Abschluss- und Verwaltungskosten

Die­se Auf­zäh­lung ist nicht abschlie­ßend zu ver­ste­hen, und nicht jedes Ent­gelt, das von Anbie­tern ver­langt wird, ist recht­lich auch zuläs­sig. Wie genau die Kos­ten für den Effek­tiv­zins mit ein­zu­be­rech­nen sind, hängt  von Ihrem indi­vi­du­el­len Ver­trag ab. 

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