Haus & Garten
NABU ruft zur bundesweiten Vogelzählung auf

Foto: NABU/Sebastian Hennigs — Pressemitteilung NABU
Mitmach-Aktion wird zeigen, wie es um die Vogelbestände steht
Wer fliegt und piept in Gärten und Parks? Das soll die 15. „Stunde der Gartenvögel“ zeigen, Deutschlands größte wissenschaftliche Mitmach-Aktion. Der NABU Niedersachsen ruft gemeinsam mit der NAJU Niedersachsen vom 10. bis zum 12. Mai dazu auf, eine Stunde lang Vögel zu beobachten, zu zählen und zu melden.
„Sorgen machen uns seit einigen Jahre Gebäudebrüter und Insekten fressende Vögel, beispielsweise Rauch- und Mehlschwalben“, so Philip Foth, Pressesprecher des NABU Niedersachsen. „Diese finden durch das Insektensterben immer weniger Nahrung und durch Gebäudesanierungen auch immer weniger Wohnraum.“ Bereits zwischen 2017 und 2018 sind die Bestände der beiden Vogelarten in Niedersachsen um 14 Prozent (Rauchschwalbe) und 10 Prozent (Mehlschwalbe) zurückgegangen. „Es wird spannend zu beobachten sein, wie sich das Vorkommen in diesem Jahr entwickelt.“ Seit der ersten Vogelzählung 2005 sind beide Arten um etwa die Hälfte zurückgegangen. Das zeigt die Auswertung aus 15 Jahren Stunde der Gartenvögel
„Betroffen sind allerdings auch alle anderen Gartenvögel, die für Ihre Jungaufzucht auf Insekten angewiesen sind“, erklärt Philip Foth weiter. „Dazu gehören gerne gesehene Vögel wie Kohl- und Blaumeise sowie Rotkehlchen, die allesamt seltener anzutreffen sind. Wir warten gespannt auf die diesjährigen Ergebnisse, um zu sehen, welche Entwicklung festgestellt werden können.“ Von den 15 häufigsten Gartenvögeln in Niedersachsen wiesen 2018 nur der Haussperling und die Ringeltaube eine Zunahme auf.
Fast 7.000 Menschen haben im vergangenen Jahr allein in Niedersachsen bei der „Stunde der Gartenvögel“ ehrenamtlich Daten erhoben und dadurch wichtige Informationen darüber geliefert, wie es den verschiedenen Vogelarten geht. Insgesamt erfolgten aus über 4.300 Gärten Meldungen zu Vogelvorkommen. Der häufigste niedersächsische Gartenvogel 2018 war der Haussperling, gefolgt von Amsel, Kohlmeise, Blaumeise und Star. Deutschlandweit beteiligten sich fast 57.000 Vogelfreunde an der Aktion.
So funktioniert die „Stunde der Gartenvögel“
Von einem ruhigen Plätzchen im Garten oder vom Zimmerfenster aus wird von jeder Vogelart die höchste Anzahl notiert, die im Laufe einer Stunde entdeckt wird. Die Beobachtungen können online unter www.stundedergartenvoegel.de und mit der kostenlosen NABU Vogelführer App gemeldet werden. Meldeschluss ist der 20. Mai. Die kostenlose Rufnummer zum Melden ist am 11. und 12. Mai, jeweils von 10 bis 18 Uhr geschaltet: 0800 1157115.
Aktuelle Zwischenstände und erste Ergebnisse sind ab dem ersten Zähltag auf www.stundedergartenvoegel.de abrufbar und können mit vergangenen Jahren verglichen werden.
Wer schon vor der „Stunde der Gartenvögel“ spielerisch das Erkennen von Arten üben will, kann dies mit dem neuen Online-Learning-Tool NABU Vogeltrainer unter www.vogeltrainer.de machen. Hier werden 15 häufige Gartenvögel vorgestellt.
„Schulstunde der Gartenvögel“
Für kleine Vogelexperten hat die NAJU die „Schulstunde der Gartenvögel“ (6. bis 10. Mai) ins Leben gerufen. Ein NAJU-Aktionspaket versorgt teilnehmende Gruppen und Klassen mit Zählkarten, einem „Vogelbüchlein für die Hosentasche“ für jedes Kind, einem NAJU-Poster, auf dem Kinder die häufigsten Vogelarten in Deutschlands Gärten und ihre Besonderheiten kennenlernen, sowie einem Begleitheft. Weitere Informationen unterwww.NAJU.de/sdg.
Das Aktionspaket „Schulstunde der Gartenvögel“ kann gegen Einsendung eines Fünf-Euro-Scheins an NABU Niedersachsen, Stichwort ‚Schulstunde‘, Alleestr. 36, 30167 Hannover bestellt werden.
Ein Infopaket zur „Stunde der Gartenvögel“ mit weiteren Informationen samt Zählhilfe und Gartenvogelporträts ist ebenfalls erhältlich gegen einen Fünf-Euro-Schein an: NABU Niedersachsen, Stichwort ‚Stunde der Gartenvögel‘, Alleestr. 36, 30167 Hannover.
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Haus & Garten
Effektivzins: Das Preisschild der Immobilienfinanzierung

Anbieter von Darlehen zur Immobilienfinanzierung müssen Ihnen einen effektiven Jahreszins angeben. Dieser Effektivzins soll Ihnen helfen, unterschiedliche Kreditangebote miteinander zu vergleichen. Doch das funktioniert nicht immer.
Das Wichtigste in Kürze:
- Wenn Sie eine Immobilie finanzieren, holen Sie vorher am besten mehrere Kreditangebote ein. Damit Sie diese Angebote miteinander vergleichen können, gibt es den effektiven Jahreszins.
- Anbieter sind gesetzlich dazu verpflichtet, mit diesem Zins die Kosten, die im Zusammenhang mit dem Darlehen anfallen, transparent anzugeben.
- Die Marktwächter haben untersucht, ob Anbieter von Immobilienkrediten diese gesetzlichen Vorgaben einheitlich umsetzen. Leider ist dies nicht immer der Fall.
- Der effektive Jahreszins ist noch nicht immer nachvollziehbar, Kosten werden unterschiedlich ausgewiesen und Grundbuchkosten werden teils gar nicht genannt.
Wollen Sie zur Immobilienfinanzierung einen Kredit abschließen, sollten Sie die Darlehen verschiedener Anbieter gegenüberstellen. Lassen Sie sich dabei jedoch nicht von kleinen Monatsraten blenden. Um Kosten, die im Zusammenhang mit dem Darlehen anfallen, zu überblicken, ist einzig der Effektivzins aussagekräftig.
Effektivzins soll Kredite vergleichbar machen
Der effektive Jahreszins zeigt die Gesamtkosten eines Darlehens als jährlichen Prozentsatz des Nettodarlehensbetrags an. Dadurch werden fast alle Kosten des Kredits auf die gesamte Laufzeit umgelegt. Die Kreditinstitute sind zur Angabe des effektiven Jahreszinses gesetzlich verpflichtet.
Anhand dieses Wertes können Sie unterschiedliche Angebote zur Immobilienfinanzierung miteinander vergleichen. Achten Sie unbedingt auf gleiche Laufzeiten, sonst ist der effektive Jahreszins wenig aussagekräftig für einen Vergleich. Einen Kredit mit zehn Jahren Laufzeit und einem effektiven Jahreszins von 2 Prozent können Sie nicht mit einem Kredit mit zwanzig Jahren Laufzeit und einem effektiven Jahreszins von 2 Prozent vergleichen. Beim länger laufenden Kredit zahlen Sie in diesem Beispiel unterm Strich sehr viel mehr an Zinsen.
Probleme bei der Umsetzung: Effektivzins mit Vorsicht genießen
Die Marktwächter haben verschiedene Kreditunterlagen untersucht. Das Ergebnis: Die Effektivzins-Angabe wird noch nicht überall einheitlich umgesetzt:
- Kosten sind nicht überall einheitlich ausgewiesen.
- Einzelne Posten werden teils unterschiedlich benannt.
- Angegebene Kosten beziehen sich teilweise auf unterschiedliche Zeiträume.
- Manchmal fehlen wichtige Angaben sogar komplett (z.B. die Grundbuchkosten bei Angabe der vertraglichen Nebenkosten eines Darlehens).
Das hat zur Folge, dass Kreditangebote nicht immer vergleichbar sind. Die zum Teil unverständlichen Angaben zu Kosten und Entgelten verunsichern zusätzlich.
Planen Sie den Erwerb einer Immobilie, können sich zum Thema Immobilienfinanzierung im Vorfeld bei den Verbraucherzentralen beraten lassen.
Wie berechnet sich der jährliche Effektivzins?
Die so genannte Preisangabenverordnung (PAngV) verpflichtet Anbieter von Immobiliendarlehen zur Angabe des Effektivzinses. Hierin ist auch geregelt, welche Kosten grundsätzlich in die Berechnung des effektiven Jahreszinses einzubeziehen sind. In die Berechnungsformel fließen unter anderem mit ein:
- Vermittlungskosten
- Kosten für die Eröffnung und Führung eines spezifischen Kontos
- Kosten für die Verwendung eines Zahlungsmittels, mit dem Geschäfte auf diesem Konto getätigt und Darlehensbeträge in Anspruch genommen werden können
- Kosten für Zahlungsgeschäfte (wenn für die Gewährung des Darlehens erforderlich)
- Kosten für die Immobilienbewertung (wenn für die Gewährung des Darlehens erforderlich)
- Gerichtskosten für die Eintragung eines Grundpfandrechts als Sicherheit für den Darlehensgeber (ohne Notarkosten)
- Kosten für Lebens- oder Rentenversicherungen (wenn für die Gewährung des Darlehens erforderlich)
- mit dem Darlehen verbundene Abschluss- und Verwaltungskosten
Diese Aufzählung ist nicht abschließend zu verstehen, und nicht jedes Entgelt, das von Anbietern verlangt wird, ist rechtlich auch zulässig. Wie genau die Kosten für den Effektivzins mit einzuberechnen sind, hängt von Ihrem individuellen Vertrag ab.
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